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Tödliche Messerattacke von Aschaffenburg: Täter soll dauerhaft in Psychiatrie
Die Staatsanwaltschaft will den mutmaßlichen Messerangreifer von Aschaffenburg dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen. Nach Angaben vom Mittwoch schloss sie die Ermittlungen ab und beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren beim Landgericht der bayerischen Stadt. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kam demnach zu dem Schluss, dass der Beschuldigte wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war.
Der Mann soll am 22. Januar in einem Park eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.
Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen, wie die Staatsanwaltschaft ausführte, die das mutmaßliche Tatgeschehen näher beschrieb. Die beiden Erzieherinnen seien mit fünf Kindern unterwegs gewesen, die in einem Wagen saßen. Der Beschuldigte sei ihnen gefolgt und dann auf den Wagen zugelaufen. Den kleinen Jungen habe er mehrmals mit einem Messer in Hals und Oberkörper gestochen, das kleine Mädchen in den Nacken.
Eine der Erzieherinnen habe versucht, ihn von den Kindern abzuhalten. Der Mann habe sie aber zu Boden gestoßen. Dann seien ein 41-Jähriger und ein 72-Jähriger zu Hilfe gekommen und hätten mit dem Beschuldigten gekämpft. Dieser habe beiden Männern mehrere Stiche in den Rücken und die Flanke versetzt.
Der zweiten Erzieherin sei es gelungen, die noch im Wagen sitzenden Kinder in Sicherheit zu bringen. Als weitere Passanten hinzukamen, sei der Beschuldigte geflüchtet. Wenig später wurde er festgenommen. Der Junge und der 41 Jahre alte Mann starben noch am Tatort.
Der Beschuldigte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte. Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben, wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte.
Bei der Tat in Aschaffenburg geht sie von Mord aus. Der Mann sei aber zu beiden Tatzeitpunkten wegen seiner Krankheit schuldunfähig gewesen. Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe ergeben.
J.Bergmann--BTB