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Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten
Eine Burschenschaft aus Rheinland-Pfalz darf einer Gerichtsentscheidung zufolge vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Es gebe tatsächliche Hinweise für den Verdacht, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Die Beobachtung diene der Aufklärung des Verdachts. (Az.: 1 K 63/25.MZ)
Geklagt hatte der Altherrenverband einer sogenannten pflichtschlagenden Burschenschaft gegen die Einstufung als Beobachtungsobjekt und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Das Land war im März 2024 zur Auffassung gelangt, dass die Burschenschaft Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge und sie deswegen vom Verfassungsschutz zu beobachten sei. Wenig später teilte das Land dies öffentlich mit. In dem im Juni 2025 vorgestellten Verfassungsschutzbericht wurde die Burschenschaft erwähnt.
Dagegen ging der Altherrenverband der Burschenschaft gerichtlich vor. Er gab an, die Burschenschaft beschäftige sich nicht mit parteipolitischen Themen, sondern habe sich der Brauchtumspflege verschrieben.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt sei rechtmäßig, entschieden die Richter. Das Land behandele die Burschenschaft und den Altherrenverband zutreffend als untrennbare Gemeinschaft. Eine Distanzierung von älteren Äußerungen oder Aktivitäten durch einen Austausch der maßgebenden Akteure habe es nicht gegeben.
Für einen politischen Hintergrund sprächen die Themen der von der Burschenschaft organisierten Vorträge und politische Vernetzungen einer Vielzahl ihrer Mitglieder. Die Erkenntnisse zur Verfassungsfeindlichkeit basierten auf eigenen Äußerungen der Mitglieder, aus dem öffentlichen Auftreten der Burschenschaft und der Auswahl der Vortragsthemen. Laut Gericht sind die Bestrebungen darauf gerichtet, die Meinungsbildung junger Menschen wesentlich zu beeinflussen.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) begrüßte das Urteil. "Die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz bleibt richtig", erklärte er. Insbesondere Menschen anderer Abstammung werde durch die Aktivitäten der Burschenschaft das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Sie habe enge Verbindungen zur AfD und zur Neuen Rechten, führte Ebling weiter aus. Der AfD diene die Burschenschaft mittlerweile als Kaderschmiede.
M.Ouellet--BTB