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Berufungsprozess gegen Le Pen beginnt - entscheidend für Kandidatur
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss sich ab Dienstag wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern vor einem Berufungsgericht verantworten. Das im Sommer erwartete Urteil entscheidet darüber, ob Le Pen zum vierten Mal bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl in Frankreich antreten kann. Falls die Richter ihre Strafe bestätigen, will die Fraktionsvorsitzende der Partei Rassemblement National (RN) die Kandidatur dem 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella überlassen.
Ein Pariser Gericht hatte sie in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Zudem legten die Richter ihr ein sofort geltendes Verbot auf, bei Wahlen anzutreten. In dem Verfahren geht es darum, inwiefern Le Pen und ihre Mitangeklagten die Gehälter der Assistenten der EU-Abgeordneten genutzt haben, um ihre Partei zu sanieren. Le Pen beteuerte ihre Unschuld.
I.Meyer--BTB