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Brennende Mülltonne durch Asche - Verursacher muss Feuerwehreinsatz zahlen
Wer Asche in eine Biomülltonne füllt, muss einer Gerichtsentscheidung aus Hessen zufolge einen darauf folgenden Feuerwehreinsatz bezahlen. Die Erhebung der Gebühr sei rechtmäßig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mit. Der Kläger habe den Brand durch sein Verhalten grob fahrlässig verursacht. Er scheiterte mit seiner Klage gegen die Gemeinde. (Az.: 2 K 1652/22.GI)
Der Kläger hatte im Dezember 2018 seine im Garten stehende Biotonne mit Kaminasche befüllt. Die Tonne fing dadurch Feuer, der Brand weitete sich auf gelagertes Brennholz aus und beschädigte unter anderem die Hecke eines Nachbarn sowie die Rollläden eines benachbarten Hauses. Es entstand ein Schaden von zehntausend Euro.
Die freiwillige Feuerwehr Wettenberg löschte den Brand mit zwölf Einsatzkräften. Später stellte die Gemeinde dem Mann den Einsatz in Höhe von 1700 Euro in Rechnung - zu Recht, wie nun die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts entschied.
Ob die Asche vom Vorabend stammte oder bereits zwei Tage alt war, sei in dem Zusammenhang irrelevant. Im Einzelfall könne es mehrere Tage dauern, bis Asche vollständig ausgeglüht sei. Glutpartikel könnten durch den unmittelbaren Kontakt mit Sauerstoff wieder auflodern. Eine andere Brandursache schloss die Kammer aus.
F.Pavlenko--BTB