-
Hantavirus-Ausbruch: Evakuierung von Kreuzfahrtschiff "Hondius" auf Teneriffa abgeschlossen
-
2030: Eisschnelllauf in Friesland statt Frankreich geplant
-
Iran-Krieg: Trump kritisiert Teherans Antwort auf US-Vorschlag als "Müll"
-
SNC Scandic Coin: Reale Vermögenswerte treffen digitale Nutzbarkeit
-
Rutten tritt bei deutschem WM-Gegner Curacao zurück
-
Trump will mit Chinas Staatschef Xi über US-Waffen für Taiwan reden
-
SNC Scandic Coin: реальные активы и цифровые возможности
-
Mexiko gibt weitere Hilfslieferungen nach Kuba bekannt
-
"Müll": Trump kritisiert Irans Antwort auf US-Friedensplan erneut
-
Erdogan-Rivale Imamoglu weist Spionagevorwürfe vor Gericht in Istanbul zurück
-
Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv auf Hantavirus getestet
-
EU sieht Anzeichen für Verschiebung der Kräfteverhältnisse im Ukraine-Krieg
-
Griechenland will Teil seiner EU-Schulden früher als erwartet zurückzahlen
-
Erstes offizielles Beatles-Museum in London soll 2027 eröffnet werden
-
SNC Scandic Coin: поєднання реальних активів та цифрової функціональності
-
Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert
-
Festnahme in Hamburg: Jugendlicher soll islamistischen Bombenanschlag geplant haben
-
Schüsse am Rande von Dinner mit Trump: Verdächtiger plädiert auf nicht schuldig
-
EU einigt sich auf Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedler
-
EU einigt sich auf Sanktionen gegen gewalttätge israelische Siedler
-
Pflegereform: Breite Kritik an Kürzungsplänen der Bundesregierung
-
Gericht: Betreiberin von Coronatestzentren muss vier Millionen Euro zurückzahlen
-
EM-Finalschiedsrichter Letexier pfeift Freiburg im Endspiel
-
Finanzministerium: KI-Cyberattacken könnten sich auf Finanzstabilität auswirken
-
"Eine Ehre": Siebert leitet Finale der Champions League
-
17-Jähriger wegen Vorbereitung von Sprengstoffanschlag in Hamburg festgenommen
-
Polizisten retten Entenküken von Bundesstraße in Baden-Württemberg
-
Zukunft der 1000-Euro-Prämie offen - Koalitionsausschuss tagt Dienstag
-
Iranische Behörden beschlagnahmen Besitz von regierungskritischem Fußballstar Karimi
-
Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert
-
Grüne dringen statt Entlastungsprämie auf Senkung der Stromsteuer
-
Weltkriegsbombe in Köln entschärft: 4400 Menschen und Klinik betroffen
-
Tauben mit Nadeln verletzt und getötet: Ermittlungen gegen 65-Jährigen in Freiburg
-
Angespannte Finanzlage: MDR produziert für drei Jahre keine neuen "Tatort"-Folgen
-
Von wegen Landlust: Forscher sehen keinen neuen Trend zum Umzug aufs Land
-
Hantavirus: Zwei Passagiere nach Evakuierung von Kreuzfahrtschiff positiv getestet
-
Premiere: "Chip im Ball" beim Pokalfinale
-
Pariser Pont Neuf wird zur Höhle: Installation des Künstlers JR
-
Kindschaftsrecht: Hubig will Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt einschränken
-
Macron ruft zu mehr europäischen Investitionen in Afrika auf
-
Rheinmetall und Telekom wollen gemeinsam Drohnen-Schutzschirm entwickeln
-
Vor Koalitionsausschuss ruft Söder zu "mentalen Aufräumarbeiten" auf
-
Baden-Württemberg: Grüne und CDU besiegeln gemeinsame Regierung
-
Philippinen: Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Duterte eingeleitet
-
Europäer reagieren skeptisch auf Putins Vorschlag für Schröder als Ukraine-Vermittler
-
Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus
-
Trainer-Comeback für Löw "eher unwahrscheinlich"
-
Verbände fordern Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung
-
Starmer kündigt nach Labour-Wahldebakel engere Beziehungen zur EU an
-
Jablonski leitet Pokalfinale
Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie befasst: Am Donnerstag wurde in Karlsruhe über die Frage verhandelt, ob ein Bundesland einem Gastwirt Entschädigung für die Coronamaßnahmen zahlen muss. Dies sei eine Frage von "sehr grundsätzlicher Bedeutung", sagte der Vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats, Ulrich Herrmann. Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen. (Az. III ZR 79/21)
Im konkreten Fall geht es um eine Gaststätte mit Hotel in Brandenburg. Insgesamt müssten sich die Gerichte in Deutschland mit vielen ähnlichen Rechtsstreits befassen, erklärte Herrmann zu Beginn der Verhandlung.
Das Land Brandenburg ließ im März vor zwei Jahren, wie die anderen Bundesländer auch, die Gaststätten vorübergehend schließen. Touristen durften im Hotel nicht mehr übernachten, der Kläger durfte nur noch einen Abholservice für Getränke anbieten. Er bekam zwar Corona-Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro von der brandenburgischen Investitionsbank, das reiche aber bei Weitem nicht aus, wie sein Anwalt vor Gericht erläuterte.
Der Betriebsausfall sei "enorm", jeden Tag seien dem Gastwirt Umsätze in Höhe von mehr als 5400 Euro entgangen. Er fordert nun noch 27.000 Euro. Dabei geht es erst einmal um einen Zeitraum von sechs Wochen. Insgesamt sei das Lokal deutlich länger geschlossen gewesen, sagte die Tochter des Klägers, die zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Auch nach dem Ende des Lockdowns hätten die Einnahmen nicht mehr die Höhe von vor der Pandemie erreicht.
In den Vorinstanzen, vor dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht in Brandenburg, hatte die Klage keinen Erfolg. Herrmann deutete nun an, dass sie auch vor dem BGH scheitern könnte. Der Staat hafte hier womöglich nicht.
Der Anwalt der klagenden Familie argumentierte unter anderem, dass seine Mandanten ein "Sonderopfer" erbracht hätten, da die Maßnahmen sie im Vergleich zu anderen besonders schwer getroffen hätten. Auch würde gegen das Gleichheitsgebot verstoßen: Sowohl mit dem Coronavirus Infizierte als auch Gesunde - wie der Kläger - hätten sich an das Verbot halten müssen.
Der Anwalt des Landes Brandenburg war anderer Meinung. Es gehe nicht um die Infektion einzelner Gastwirte, sondern um die allgemeine Ansteckungsgefahr in Gaststätten, argumentierte er. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie träfen viele Menschen.
Zudem habe Corona insgesamt einen negativen Einfluss auf die Wirtschaft, dies sei nicht nur eine Folge der Schutzmaßnahmen. "Wie die Folgen einer solchen Pandemie zu behandeln sind, ist Aufgabe des Gesetzgebers", sagte er.
Der BGH will voraussichtlich in zwei Wochen eine Entscheidung verkünden, wie Herrmann ankündigte. Ende Januar war ein Gastwirt in Karlsruhe mit einer Klage gegen seine Betriebsschließungsversicherung gescheitert, die im Lockdown nicht zahlte. Auch diese Entscheidung wirkte sich auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland aus.
B.Shevchenko--BTB