-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 140 weitere Verdachtsfälle
-
13 Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale als Beste
-
Goldener Schuh: Verleihung für Kane am 19. August
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale
-
Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Ministerpräsident Günther für Einsatz der Bundeswehr
-
30-Jähriger nach Streit an Bahnhof Zoo erschossen: Täter in Berlin flüchtig
-
Sonnenfinsternis: Forscher untersuchen Auswirkungen auf Navigation und Funksysteme
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 120 weitere Verdachtsfälle
-
"Vertrauen gebrochen": UEFA und Co. legen gegen Infantino nach
-
Rückreisewelle nimmt Fahrt auf: ADAC rechnet erneut mit Staus an Wochenende
-
Bericht: Spreng-Drohne flog direkt auf ukrainische Frachtmaschine zu
-
Behörden: Zwölf Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 завершено — екосистема SNC SCANDIC стала повноцінною
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 завершена — экосистема SNC SCANDIC стала полноценной
-
E-Scooter-Bestand steigt auf 1,66 Millionen - 1,36 Millionen in Privatbesitz
-
Klingbeils Steuerpläne stoßen weiter auf Kritik
-
Grünen-Politiker Janosch Dahmen fordert nationalen Hitzeschutzplan
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 ist fertiggestellt – das SNC SCANDIC ECO-System ist komplett
-
Erneut Waldbrand nahe Athen ausgebrochen - Dutzende Feuerwehrleute im Einsatz
-
Niedrigwasser: Handelsverband fordert dauerhafte Zulassung von Lang-Lkw
-
Frontalzusammenstoß in Mecklenburg-Vorpommern: Zwei Tote und drei Schwerverletzte
-
2025 verunglückte alle 18 Minuten ein Kind im Straßenverkehr - mehr Todesfälle
-
Auto gerät in Gegenverkehr: Drei Frauen sterben bei Verkehrsunfall in Bayern
-
80-Jährige stirbt bei heftigem Waldbrand in Kanada
-
Westeuropa erlebt heißesten Juni und Juli seit Beginn der Aufzeichnungen
-
ABL Ascend Advanced Therapies ernennt Suman Subramanian zum Chief Business Officer
-
Datenbank: 2025 starben weltweit 350 humanitäre Helfer - 186 davon im Gazastreifen
-
Trump verzichtet offenbar vorerst auf Angriffe auf Iran: "Halten uns zurück"
-
Trauer um Jorge Messi: Fußballstar Lionel Messi nimmt Abschied von seinem Vater
-
Nowitzki trauert um ersten NBA-Coach Nelson: "RIP, Legende"
-
Neuer Waldbrand in Südfrankreich: Mehr als 200 Feuerwehrleute im Einsatz
-
Umfrage: Mehrheit der Deutschen gegen Abschaffung der "Rente mit 63"
-
Klingbeil plant höhere Besteuerung bestimmter Vereine
-
Bericht: Dobrindt verdoppelt Anti-Drohnen-Einheiten der Bundespolizei
-
Netanjahu lehnt von Trump unterstützten 15-Punkte-Plan für Gazastreifen weiter ab
-
Vollering gewinnt Frauen-Tour - Niedermaier holt Weiß
-
Damaskus meldet Grundsatzeinigung mit Moskau zu Nutzung russischer Stützpunkte in Syrien
-
US Open in Gefahr? Sinner sagt für Masters in Cincinnati ab
-
Brenner gewinnt überraschend die Polen-Rundfahrt
-
Papst fordert humanitäre Korridore im Sudan
-
Cottbus erkämpft Sieg gegen Hannover
-
Überragender Zoma schießt Nürnberg zum Auftaktsieg
-
St. Pauli verpasst Auftaktsieg bei Rapp-Debüt
-
Flugstreichungen und Evakuierungen: Taifun "Dolphin" in Ostchina auf Land getroffen
-
Nächster Dreifachsieg für Aprilia - Fernández triumphiert
-
Bericht: Trotz Sanierung nur jeder vierte Zug zwischen Hamburg und Berlin pünktlich
-
FC Bayern: Kompany setzt auf Musiala
Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch häufig kranker Arbeitnehmer auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gestärkt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil muss der Arbeitgeber ein weiteres BEM anbieten, wenn der Arbeitnehmer erneut mehr als sechs Wochen krank war. Weil dies unterblieben war, hob das BAG eine Kündigung auf. (Az: 2 AZR 138/21)
Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss ein Eingliederungsmanagement anbieten, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind und Abhilfe nicht völlig aussichtslos erscheint.
Im Streitfall war ein Produktionshelfer wiederholt lange krank. 2017 fehlte er an 40, 2018 an 60 und 2019 an 103 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber hatte daher ein BEM angeboten. Allerdings wollte der Arbeitnehmer zunächst die Gründe seiner Erkrankungen nicht offenlegen und auch die Einbeziehung des Betriebsarztes lehnte er ab. Das BEM wurde daher erfolglos beendet. Als der Arbeitnehmer erneut 79 Arbeitstage lang fehlte, kündigte der Arbeitgeber ordentlich.
Die Kündigungsschutzklage des Produktionshelfers hatte durch alle Instanzen Erfolg. Der Arbeitgeber hätte erneut ein BEM anbieten müssen, entschied nun auch in oberster Instanz das BAG.
Nach dem Erfurter Urteil sollen Arbeitgeber während eines laufenden BEM auftretende neue Krankheitstage und deren Ursachen in die Überlegungen einbeziehen. Gilt ein BEM allerdings als abgeschlossen, dann beginnt auch die Sechs-Wochen-Frist erneut zu laufen, und der Arbeitgeber muss gegebenenfalls ein neues BEM anregen, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Anderes gelte nur, wenn dies von vornherein keinerlei Erfolg verspricht.
Dies sei hier aber nicht so gewesen. Es sei naheliegend, dass der Produktionshelfer angesichts der erneuten Fehlzeiten doch noch die ärztlichen Diagnosen offengelegt oder der Beteiligung des Betriebsarztes zugestimmt hätte. Inzwischen habe er auch angegeben, dass er Probleme beim schweren Heben und auch mit der zugigen Luft in der Produktionshalle hat. Änderungen, beispielsweise die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, seien hier durchaus erfolgversprechend gewesen.
Kürzlich hatte das BAG entschieden, dass Arbeitnehmer nicht selbst die Einleitung eines BEM verlangen können; dies liege allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wie auch das neue Urteil zeigt, können aber Kündigungen unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber dieser Verantwortung nicht nachkommt.
L.Dubois--BTB