-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Beschaffung von Meko-Fregatten
-
Merz: USA haben Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt
-
Missbrauchsurteil: Trump muss Millionenbetrag an Journalistin Carroll zahlen
-
Sachsen-Anhalt: Vier Jahre altes Mädchen von Hund zu Tode gebissen
-
"Wir liefern": Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition gegen Kritik
-
Frankreichs Außenminister Barrot gibt dem Iran die Schuld an US-Angriffen
-
Medien: Adeyemi will Wechsel nach Barcelona
-
Energieberater kritisieren kurzfristige Förderkürzungen für Heizungstausch
-
Grüne kritisieren geplante Abschaffung von Kindersofortzuschlag
-
Bierkisten auf der Fahrbahn: Kamener Kreuz teilweise gesperrt
-
Deutsche Exporte im Mai erneut gestiegen - vor allem in die USA
-
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn - knappe rot-rot-grüne Mehrheit
-
Polizei: Sechster Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
US-Demokrat Platner zieht nach Vergewaltigungsvorwürfen Senatskandidatur zurück
-
Schiri-Boss Collina weist Kritik aus Ägypten zurück
-
Zweite Nacht in Folge: USA greifen Iran an - Teheran attackiert US-Stützpunkte
-
Debüt naht: Segner erstmals auf der Bank der All Blacks
-
Wieder kein Deutscher am Sachsenring: "Nicht zufriedenstellend"
-
Finale vor Augen: Zverev will "Fery-Tale" beenden
-
113. Tour de France: Vorschau auf die 6. Etappe
-
Trump meidet bei Abflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Iran meldet Angriffe auf US-Stützpunkte in Bahrain und Kuwait
-
Heißester Juni der Geschichte in Westeuropa - Zweitwärmster für Europa insgesamt
-
Nachfolge von Starmer: Verfahren zur Nominierung beginnt
-
Getöteter iranischer Machthaber Chamenei wird in seiner Heimatstadt beigesetzt
-
OpenAI gibt neues KI-Modell für breite Öffentlichkeit frei
-
VW-Aufsichtsrat kommt zusammen - IG Metall protestiert wegen Sparkurses
-
EuGH urteilt über deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
-
Kanzler Merz gibt Regierungserklärung im Bundestag ab
-
Urteil in Prozess um zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Unfälle mit E-Scootern: Bundestag entscheidet über Haftung von Vermietern
-
Auch Justin Bieber soll in Halbzeitshow von Fußball-WM-Finale auftreten
-
Nach Niederlage: Trump fordert von Supreme Court Neuanhörung zu Staatsbürgerschaft
-
Wadephul nennt Trumps Aussagen bei Nato-Gipfel in Ankara "irritierend"
-
Fans von Taylor Swift zahlen 25 Dollar für Abfall von Hochzeitsfeier
-
Starmer: Erdogan hat jedem Teilnehmer des Nato-Gipfels eine Pistole geschenkt
-
USA leiten Streichung Syriens von der Liste der Terrorunterstützer ein
-
Russland verurteilt Zusagen an Ukraine beim Nato-Gipfel als "verantwortungslos"
-
Auf Trumps Befehl: US-Streitkräfte greifen erneut iranische Ziele an
-
Später Jubel: DFB-Junioren ziehen bei U19-EM ins Finale ein
-
Nur elf Minuten? Auch Bieber bei Halbzeitshow im WM-Finale
-
Trump meidet auf Rückflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Trump kündigt neue Angriffe auf Iran an und erwartet zugleich schnelles Ende
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
Im Streit über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt. Er stufte das Angebot von Sky Österreich in einem Urteil vom Donnerstag vorläufig als digitale Dienstleistung ein. Darum müssten Kunden eine angemessene Bedenkzeit bekommen. Abschließend entscheiden muss darüber aber das Gericht in Österreich.(Az. C-234/25)
Dort klagte eine Verbraucherschutzorganisation gegen eine Vertragsklausel von Sky. Diese ist allgemein üblich und besagt, dass die Erfüllung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt und Kunden dadurch ihr Widerrufsrecht verlieren. Sie müssen das bestätigen, wenn sie ein Abo abschließen.
Die Verbraucherschützer argumentieren, dass es sich beim Streaming um eine "digitale Dienstleistung" handle, weshalb das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden könne. Sky gibt dagegen an, "digitale Inhalte" bereitzustellen - dann wäre es anders.
Der österreichische Oberste Gerichtshof fragte den EuGH danach. Dieser erklärte nun, dass ein Streaming-Angebot mit "dynamischem Charakter" eine digitale Dienstleistung sei. Dynamisch sei es, wenn das Angebot dem Nutzerverhalten angepasst werde. Personalisierung wie etwa das Nachverfolgen der bereits geschauten Sendungen, Wiedergabe- oder Favoritenlisten sowie Empfehlungen sprächen dafür.
Der EuGH betonte, dass die Interessen des Anbieters geschützt seien, auch wenn ein Kunde den Vertrag widerrufe. Denn dann müsse dieser eine Entschädigung zahlen.
M.Furrer--BTB