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Grüne werben um breite Zustimmung zu Wahlrechtsreform - Union droht mit Klage
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann wirbt mit Blick auf die von der "Ampel" geplante Wahlrechtsreform um größtmögliche Unterstützung aus anderen Parteien. "Der Bundestag ist schon lange gefordert, diese längst überfällige Reform bei sich selbst vorzunehmen", sagte Haßelmann am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Der Justiziar der Unionsfraktion und CDU-Obmann in der Wahlrechtskommission des Bundestags, Ansgar Heveling, warnte davor, ein "verfassungswidriges Kappungsmodell" einzuführen und drohte mit einer Klage dagegen.
Haßelmann sagte, die "Ampel" habe sich vorgenommen, "das Wahlrecht zu ändern, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern." Das stehe jetzt an: "Mitte Januar wollen wir einen Gesetzentwurf einbringen und werden um möglichst breite Unterstützung werben."
Zwar kann eine Reform mit einfacher Mehrheit im Bundestag verabschiedet werden, angestrebt wird bei Wahlrechtsreformen aber immer ein möglichst breiter Konsens.
Ebenso wie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, der sich am Freitag zu der geplanten Reform geäußert hatte, nannte auch Haßelmann kein konkretes Datum für die Vorlage des Gesetzentwurfs. Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Reform sagte Haßelmann: "Grundlage unserer Überlegung zur Verkleinerung des Bundestages ist das personalisierte Verhältniswahlrecht."
Beim personalisierten Verhältniswahlrecht wird die Hälfte der 598 Abgeordneten in 299 Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt. Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei - diese Stimme entscheidet nach dem Prinzip der Verhältniswahl über die Verteilung der Sitze.
Erhält eine Partei durch Erststimmen mehr Direktmandate, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, bekommen die anderen Parteien bisher Ausgleichsmandate, um den Proporz aus den Zweitstimmen wiederherzustellen. Das führte dazu, dass das Parlament von seiner eigentlichen Regelgröße von 598 Abgeordneten inzwischen auf 736 Parlamentarier anwuchs.
Die von den "Ampel"-Fraktionen im vergangenen Sommer beschlossenen Eckpunkte für eine Wahlrechtsreform sehen vor, dass für die Mandatsverteilung nur noch der Anteil an den Zweitstimmen ausschlaggebend sein soll. Dies würde dazu führen, dass einige Erstplatzierte in Wahlkreisen nicht mehr mit einem Direktmandat ins Parlament einziehen könnten.
Mützenich hatte am Freitag dem Fachinformationsdienst Table.Media gesagt: "Kommt das Gesetz, heißt das für einige Abgeordnete, dass sie möglicherweise in der nächsten Wahlperiode nicht mehr dabei sein werden." Das sei "allerdings auch nicht anders denkbar, wenn man den Bundestag verkleinern will", so der SPD-Fraktionschef.
Der CDU-Politiker Heveling sagte den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Montagsausgaben): "Offenbar hat sich die 'Ampel' jetzt entschieden, ihr verfassungswidriges Kappungsmodell durchzupeitschen und so Wahlkreisgewinner zu Verlierern zu machen." Er warf den Regierungsparteien vor, "keinen ernstzunehmenden Versuch" unternommen zu haben, "einen gemeinsamen Weg mit breiter Mehrheit für ein verfassungssicheres Wahlrecht zu suchen". Mit Blick auf eine mögliche Klage der CDU/CSU sagte Heveling: "Der Weg nach Karlsruhe ist damit vorgezeichnet."
L.Janezki--BTB