- Israel schließt wichtigsten Grenzübergang zum Gazastreifen nach Raketenbeschuss
- Zahl der Toten bei Überschwemmungen im Süden Brasiliens steigt weiter
- Wehrpflicht: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther für Wiedereinführung
- Eishockey: Kreis streicht Vize-Weltmeister Schütz und Hüttl
- 58-Jähriger ersticht in Düsseldorfer Wohnung eigene Mutter
- Netanjahu weist Hamas-Forderung nach Kriegsende zurück - Verhandlungen festgefahren
- Kromer zur Trennung vom DHB: "Überrascht und enttäuscht"
- Bericht: Zahl antisemitischer Vorfälle 2023 weltweit stark angestiegen
- Oppositionelle Labour-Partei triumphiert bei Kommunalwahlen in Großbritannien
- Medienbericht: 1700 Haftbefehle bei Encrochat-Ermittlungen vollstreckt
- Russland schreibt Selenskyj zur Fahndung aus - Angriffe trotz orthodoxem Osterfest
- Bayern in Madrid ohne Guerreiro
- Nach Fund von Leiche in Kofferraum: 55-Jähriger in Bayern festgenommen
- Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther für Wiedereinführung der Wehrpflicht
- Couch-Titel: "Gibt keine bessere Motivation" für Bayern
- Mann mit Israel-Flagge vor Berliner Lokal angegriffen
- Vier Kinder brechen nahe Stuttgart durch Turnhallendach und verletzen sich schwer
- Alvarez bleibt unangefochtener Champion im Supermittelgewicht
- Zwei deutsche Sprintstaffeln lösen direkt das Olympia-Ticket
- Ullrich: "Die Leute vergeben mir endlich"
- Rekord-Gala von Messi in der MLS
- "Weiter geht's": Bayern richten vollen Fokus auf Real
- Terzic singt Loblied auf Reus
- Mintzlaff an Wolff: Buhlen um Verstappen "gehört sich nicht"
- Köln am Abgrund: Hoffnung auf die "Minichance"
- Israel und Hamas weisen sich gegenseitig Schuld für festgefahrene Verhandlungen zu
- CDU-Gremien tagen vor Bundesparteitag
- Baerbock besucht Inselstaat Fidschi zum Abschluss von Pazifik-Reise
- Togos Regierungspartei gewinnt nach umstrittener Verfassungsreform Parlamentswahl
- Frankreich: Rechtsextremer Parteichef Zemmour auf Korsika mit Eiern beworfen
- Bericht: Zahl maroder Straßen und Brücken in Deutschland steigt weiter
- Verstappen zeigt Stärke: Pole Position in Miami
- Der Betze bebt: Lautern siegt nach Hanslik-Doppelpack
- DHB trennt sich Ende 2024 von Sportvorstand Kromer
- 36. Titel perfekt: Real nach Barca-Patzer Meister
- Nullnummer gegen Freiburg: Köln am Abgrund
- Londons Bürgermeister Khan wiedergewählt - Herbe Verluste für Tories bei Kommunalwahl
- Entsetzen nach Angriff auf SPD-Politiker in Dresden - 41-Jähriger schwer verletzt
- Verstappen gewinnt Sprint in Miami - Hülkenberg stark
- Russische Justiz schreibt Selenskyj zur Fahndung aus
- USA werfen Ruanda Beteiligung an tödlichem Angriff auf Vertriebenenlager in DR Kongo vor
- Platz zwei zum Giro-Auftakt: Schachmann schlägt Pogacar
- Scholz: Angriffe auf Politiker bedrohen die Demokratie
- Medien: Londons Bürgermeister Khan für dritte Amtszeit wiedergewählt
- Vor Königsklasse: Bayern verlieren in Stuttgart
- BVB startet Abschiedstournee von Reus erfolgreich
- Für Sanktionen zuständige Behörde hat immer weniger Personal
- Trotz NHL-Stars: DEB-Team unterliegt Frankreich
- Nach 23 Jahren: Ulm kehrt in die 2. Liga zurück
- Frauenleiche in Bayern in Kofferraum gefunden
Mobbing von Beamtin durch Vorgesetzte kann Anspruch auf Schadenersatz begründen
Wenn der Dienstherr systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierung zulässt, können Beamte Anspruch auf Schadenersatz haben. Das gelte besonders, wenn Vorgesetzte sich so verhielten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Es ging um die Klage einer Beamtin, die früher im Dienst einer Stadt in Sachsen-Anhalt stand. (Az. BVerwG 2 C 6.21)
Nach der Wiederwahl des Oberbürgermeisters wurde ihr ein anderer Aufgabenbereich mit weniger Verantwortung übertragen. Dagegen ging sie erfolgreich vor Gericht vor. Der Personalrat warf ihr später in einer Pressemitteilung vor, sich über Monate bei voller Besoldung in Krankheit geflüchtet zu haben. Darin und in anderen Ereignissen sah die Frau Mobbing, zumal der Oberbürgermeister ihr vor seiner Wiederwahl gesagt habe, er habe das Vertrauen in sie verloren.
Vor dem Verwaltungsgericht Halle klagte sie auf Schadenersatz und hatte damit auch Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg wies ihre Klage in der Berufung aber ab. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass es neu über den Fall verhandeln müsse.
Mobbing und eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn könnten aus mehreren Einzelvorfällen bestehen, die für sich betrachtet möglicherweise nicht zu beanstanden seien, hieß es. Das habe das Oberverwaltungsgericht nicht ausreichend beachtet und auch einige weitere Fehler gemacht.
O.Lorenz--BTB