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Neues Wahlrecht: CSU beklagt vor Bundesverfassungsgericht Ungleichbehandlung
Anderthalb Jahre vor der voraussichtlich nächsten Bundestagswahl hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch weiter darüber verhandelt, nach welchem Wahlrecht 2025 gewählt wird. Die Ampelkoalition setzte im vergangenen Jahr eine Reform durch - doch dagegen wehren sich Union und Linke. Sie sind von den Änderungen besonders betroffen. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Am Mittwoch ging es zunächst um die sogenannte Zweitstimmendeckung. In Zukunft sollen die Sitze im Bundestag komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Bis zur Reform gab es Überhangmandate. Diese fielen an, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden.
Davon profitierte in der Vergangenheit oft die CSU, die nur in Bayern antritt. Bundesweit holte sie also wenige Zweitstimmen, dafür aber in Bayern fast alle Wahlkreise. Um die Sitzverteilung gerecht zu halten, bekamen andere Parteien Ausgleichsmandate. So wurde der Bundestag immer größer - was die Reform stoppen soll. Sie deckelt die Zahl der Abgeordneten bei 630.
Das führe aber zu Ungleichbehandlung, argumentierten die Vertreter der Union vor Gericht. "In der Fläche besonders breit verwurzelte" Parteien mit vielen Erststimmen würden besonders hart getroffen, sagte der Bevollmächtigte der CSU-geführten bayerischen Staatsregierung, Markus Möstl.
Für die CSU kritisierte deren Bevollmächtigter Kyrill-Alexander Schwarz, dass es sich bei der Erststimme in Zukunft nicht mehr um eine echte Wahl, sondern lediglich um eine "Vorauswahl" handle. Das sei schlecht verständlich: "Das Wahlrecht wendet sich ab von einem Mechanismus, der völlig einfach und simpel zu verstehen war."
Wahlkreise seien "keine kleinen politischen Gemeinschaften", sagte dagegen der Bevollmächtigte des Bundestags, Christoph Möllers. Bundestagsabgeordnete seien Vertreter des ganzen Volks. Für die Bundesregierung argumentierte deren Bevollmächtigte Sophie Schönberger, dass Parteien künftig einfach nach ihrem Zweitstimmenergebnis behandelt würden - es sei nicht erkennbar, wo darin eine Ungleichheit liege. "Es ist nicht so, dass regional erfolgreiche Parteien benachteiligt sind", sagte Schönberger. "Im Gegenteil."
Später sollte es am Mittwoch noch um das Thema Grundmandatsklausel gehen. Auch sie fällt im neuen Wahlrecht weg. Dank dieser Klausel zogen Parteien bislang auch dann mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie an der Fünfprozenthürde scheiterten, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Das kam 2021 der Linken zugute, die mit knapp unter fünf Prozent bei den Zweitstimmen dennoch als Fraktion in den Bundestag einzog. Inzwischen ist sie nur noch eine Gruppe, weil einige Linken-Abgeordnete zum neuen Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wechselten.
Auch die Linkspartei und ihre frühere Fraktion wandte sich an das Gericht, ebenso die bayerische Landesregierung, die CSU und 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, außerdem Linken-Abgeordnete und mehr als 4000 Privatpersonen, gebündelt vom Verein Mehr Demokratie.
Die Verhandlung begann am Dienstag. Ein Urteil soll in dieser Woche noch nicht fallen. Vertreter der Fraktionen erwarteten es aber schon in einigen Monaten, vor oder kurz nach der parlamentarischen Sommerpause. Viel Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl bleibt dann nicht mehr.
D.Schneider--BTB