-
Zwei Tote und ein schwer verletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen
-
Lob für Innovationskraft: Bundesregierung will auf ukrainische Waffen setzen
-
Einmalig in Europa: Brighton baut eigenes Frauen-Stadion
-
Trump zu König Charles III.: Die USA haben "keine engeren Freunde" als die Briten
-
Bergarbeiter vor Energieministerium in Ankara beenden ihren Streik
-
Tour de Romandie: Lipowitz Zehnter im Prolog
-
Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt
-
US-Comedian Kimmel verteidigt Scherz über Melania Trump
-
Vereinigte Arabische Emirate kündigen Austritt aus der Opec an
-
Spahn und Hoffmann rufen zu sachlicherem Umgang auf - Koalition "außer Tritt"
-
DFL erhält 100 Millionen Euro als Darlehen von adidas
-
Transport in Richtung Nordsee geplant: Buckelwal in Frachtkahn geschwommen
-
Deutschland schiebt 25 straffällig gewordene Afghanen ab
-
Keine Fortschritte bei Iran-Verhandlungen ersichtlich - Flüssiggas-Tanker durchquert Straße von Hormus
-
Bild: DFL erhält 100 Millionen Euro als Darlehen von adidas
-
Verbraucherschützer begrüßen Zuckerabgabe
-
Mitteilung: Vereinigte Arabische Emirate wollen zum 1. Mai aus Opec austreten
-
Union sackt in Forsa-Umfrage deutlich ab - SPD und Linke gleichauf
-
Über 300.000 Tabletten in Mietwagen: Zollbeamte nehmen Drogenschmuggler fest
-
"Nur Ja heißt Ja": EU-Abgeordnete fordern EU-weite Definition von Vergewaltigung
-
Studie: Soziale Herkunft entscheidend für Bildungschancen - Jungen im Nachteil
-
Vier Festnahmen bei Durchsuchungen gegen mutmaßliche Schleuser in Hessen
-
Buckelwal vor Ostseeinsel Poel in Frachtkahn geschwommen - Weitertransport geplant
-
Spahn räumt ein: Koalition ist "außer Tritt geraten"
-
Anschlagsplan gegen Swift-Konzert in Wien: Hauptangeklagter bekennt sich schuldig
-
Verdi ruft für Donnerstag und Samstag zu Warnstreiks bei der Postbank auf
-
Koalition einigt sich auf Reform von Krankenversicherung
-
Brasilien: WM-Aus für Militao
-
Neuverschuldung des Bundes steigt drastisch - trotz massiver Einschnitte
-
Nagelsmann passt WM-Vorbereitung an
-
Zwei Tote und ein schwerverletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen
-
Umfrage: Jeder dritte junge Mensch mit Depressionen nutzt KI als Psychocoach
-
Hunde und Katzen: EU-Parlament beschließt Chip-Pflicht gegen illegalen Handel
-
Verdacht auf Spionage an Gleisen nahe Kaserne: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Neuverschuldung soll 2027 auf 110,8 Milliarden Euro steigen
-
Abschiebeflug bringt 25 Afghanen zurück in ihr Heimatland
-
Dänemark-Länderspiele: Gislason nominiert zwei Debütanten
-
Pro-iranische Terrorgruppe HAYI alarmiert deutsche Sicherheitsbehörden
-
Hunde und Katzen: EU-Parlament beschließt Chippflicht gegen illegalen Handel
-
Chef der AfD-Jugend interessierte sich früher für die Linkspartei
-
US-Comedian Kimmel verteidigt Scherz über "werdende Witwe" Melania Trump
-
Billionen-Haushalt der EU ab 2028: EU-Parlament fordert höheres Budget
-
Gericht bestätigt Rückforderung von fast 600.000 Euro aus Coronatestbetrieb
-
Angeklagte in Mordfall Fabian aus Güstrow will sich zu Vorwürfen nicht äußern
-
Malische Fluggesellschaft setzt Inlandsflüge aus Sicherheitsgründen aus
-
Anschlagsplan für Taylor-Swift-Konzert: Prozess gegen Dschihadisten in Österreich
-
Drei junge Menschen bewusstlos in Wohnung in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Südkorea: Strafmaß gegen ehemalige First Lady Kim deutlich verschärft
-
Süchtig machende Medikamente ohne Rezept abgegeben: Apotheker verurteilt
-
Verfassungsschutz warnt vor Anschlägen durch pro-iranische Terrorgruppe HAYI
Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt Abschiebung von zwei Syrern
Inmitten der Debatte über die Abschiebung von Syrern hat ein weiteres Verwaltungsgericht entschieden, dass sie unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies nach Angaben vom Mittwoch die Eilanträge von zwei Syrern gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab. In Syrien drohten ihnen keine relevanten Gefahren mehr, begründete es seine Entscheidung.
In ihren Heimatprovinzen Damaskus und Latakia gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass die beiden dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien. Sofern es noch Gewalt gebe, handle es sich um Einzelfälle. Das Gericht sah keine Verschlechterung der Sicherheitslage in diesem Jahr.
Syrern drohe auch nicht die Verelendung bei ihrer Rückkehr, führte es aus. Es gebe Rückkehr- und Hilfsprogramme - würden diese sowie aktuelle Erkenntnisse über Syrien berücksichtigt, sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Dabei sei es nicht maßgeblich, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder auf Dauer sichergestellt sei.
Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen. Abschiebungsschutz könne nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden, erklärte das Düsseldorfer Gericht nun.
Ähnlich hatte bereits im September das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland, urteilte es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.
In der Politik tobt derzeit eine Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich kürzlich bei einem Besuch in Syrien zurückhaltend über eine mögliche Rückkehr. Diese sei "zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich", weil in Syrien "sehr viel an Infrastruktur" zerstört sei.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wiederum stellte klar, dass er keine Bedenken gegen Abschiebungen nach Syrien habe und nach dem Ende des Bürgerkriegs auch keinen Asylgrund mehr für Menschen aus Syrien sehe.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch: "Wir reden über den Wiederaufbau in Syrien, und wir reden darüber, wie in Syrien die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete Rückkehr der Kriegsflüchtlinge zu ermöglichen." In der Rückkehrfrage gehe es auch um "ein komplexes rechtsstaatliches Verfahren".
W.Lapointe--BTB