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"Ich schäme mich": Zschäpe in Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin
Rund 14 Jahre nach Bekanntwerden der rassistischen Mordserie des NSU hat die als Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle in Sachsen Zeichen von Reue gezeigt. "Ich schäme mich", sagte die 50-Jährige am Mittwoch in einer mehrstündigen Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht Dresden. Zu Opferfamilien hat sie nach eigenen Worten keinen Kontakt, weil sie dies als "übergriffig" empfinden würde.
Als Zschäpe in Handfesseln und begleitet von drei Justizbeamtinnen den Verhandlungssaal betrat, richteten sich alle Blicke aus dem Zuschauerraum auf die 50-Jährige. Zschäpe, in Jeans, schwarzen Turnschuhe, Bluse und mit rötlichen langen gelockten Haaren nahm neben ihrem Anwalt Mathias Grasel vor dem Richtertisch Platz und schilderte auf Fragen der Vorsitzenden Richterin Simone Herberger unter anderem Einzelheiten über das Leben des NSU-Trios im Untergrund sowie ihre Beziehung zu Susann E., die in Dresden angeklagt ist.
Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle. Die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich im November 2011 durch Suizid einer drohenden Festnahme nach einem Raubüberfall in Eisenach. Zschäpe versandte anschließend eine Reihe von Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU selbst enttarnte.
Zschäpe wurde 2018 im Münchner NSU-Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Mit ihr wurden insgesamt vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
In einem zweiten Verfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex muss sich seit Anfang November Zschäpes einstige Vertraute E. wegen Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung verantworten. Die 44-Jährige ist die Ehefrau von André E., der in München als NSU-Helfer verurteilt wurde.
Susann E. soll laut Anklage unter anderem Zschäpe ihre Identität geliehen haben, als diese in Zwickau im Untergrund lebte. So soll sie ihr mehrfach ihre Krankenkassenkarte für Zahnarztbehandlungen überlassen und dem NSU ihre Personalien zur Beschaffung von Bahncards zur Verfügung gestellt haben. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft wusste die Angeklagte von der Mordserie und den Raubüberfällen des NSU-Trios.
Zschäpe bestätigte in ihrer Aussage, dass sie E.s Personalien für Arztbesuche, Urlaube, Reisen mit einer Bahncard und einer Vernehmung bei der Polizei in Zwickau benutzt habe. Auf deren mögliche Motive angesprochen, sagte Zschäpe, E. habe ihr angesichts ihrer Probleme vermutlich helfen wollen. Sie sei ein "hilfsbereiter Mensch".
Sie bestätigte zugleich, dass E. über Dritte, möglicherweise über ihren Ehemann, von den Banküberfällen des Trios gewusst und Zschäpe auch darauf angesprochen habe. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, welchen Grund sie ihrer Freundin E. für das Leben im Untergrund genannt habe, sagte Zschäpe, das Trio habe dies mit den Sprengstofffunden in Garagen in Jena und früheren Straftaten begründet.
Das Geld aus den Banküberfällen hätten sie zum Leben gebraucht. Insgesamt habe es aber eine "riesige Ignoranz" gegeben. "Wir wurden nicht groß gefragt", sagte Zschäpe, die ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbüßt und dort derzeit nach eigenen Angaben eine Ausbildung zur Näherin macht.
In ihrer weiteren Aussage stellte Zschäpe die Anklagte, die wie ihr Ehemann André E. früher in der rechtsextremen Szene verankert war, vor allem als "gute Mutter" dar, mit der sie im Garten grillte, Fahrradausflüge unternahm und "unpolitische Gespräche" vor allem über deren Kinder führte.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie Zschäpe zu ihrem eigenen Urteil von 2018 stehe, sagte sie, sie habe es inzwischen "vollumfänglich angenommen", wenngleich sie "keine Menschen selbst getötet" habe. "Das fängt auch mit der Einsicht an, was man als seinen Tatbeitrag anerkennt."
C.Meier--BTB