-
Kubicki setzt sich im FDP-Machtkampf durch - Tandem mit Höne geplant
-
Ohne Sturm und Reichel: Auftaktpleite für DEB-Team
-
Cannes-Festival: Iranischer Regisseur Farhadi verurteilt Tod von Zivilisten im Iran-Krieg
-
FDP-Vorsitz: Höne macht Weg für Kubicki frei
-
Vingegaard gewinnt erste Giro-Bergankunft und halbiert Rückstand
-
FC Bayern: Neuer verlängert bis 2027
-
Trumps China-Reise bleibt hinter Erwartungen zurück
-
Völler zeigt Verständnis für Hoeneß-Kritik
-
DAK: Warkens Pflegereform könnte Heimbewohner bis zu 20.000 Euro mehr kosten
-
Womöglich "Timmy": Behörden untersuchen toten Wal vor dänischer Insel Anholt
-
Bericht: USA wollen kubanischen Ex-Präsidenten Raúl Castro anklagen
-
Zverev sagt Start beim Heimturnier in Hamburg ab
-
Merz ruft junge Menschen zu Einsatz in Parteien auf - Nein zu Wahl ab 16 im Bund
-
Disziplinarmaßnahme: Riera bestätigt Geldstrafe gegen Burkardt
-
NHL-Profi Sturm kommt nicht - DEB-Team komplett
-
Bericht: Ehepaar Beckham erstmals im britischen Club der Milliardäre
-
Funkstille beendet: Merz telefoniert mit Trump - Kanzler betont Einigkeit bei Iran
-
Belgien mit Frankfurts Theate zur WM
-
Merz betont Notwendigkeit von Kompromissen in Koalition und übt Selbstkritik
-
Spionagefall um Drohnenunternehmer: Verdächtiger aus Spanien ausgeliefert
-
61-Jährige mit falschen Gewinnversprechen um mehr als eine Million Euro betrogen
-
Trump und Xi preisen Ergebnisse ihres Gipfels - Genaue Ergebnisse bleiben unklar
-
Merz würde seinen Kindern "nicht empfehlen, nach Amerika zu gehen"
-
US-Anklage wegen Bestechung gegen indischen Unternehmer wird wohl fallen gelassen
-
Justizministerin Hubig kündigt strengere Regeln für Ticketzweitmarkt an
-
Dänemarks Königin Margrethe II. unterzieht sich Eingriff wegen verengter Herzkranzgefäße
-
Millionenbetrug mit Solaranlagen: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage
-
Bezahlkarte für Geflüchtete: AWO kritisiert neue Hürden statt mehr Teilhabe
-
Klöckner will Regenbogenflagge weiter nicht an Christopher Street Day hissen
-
Kiew gedenkt mit Trauertag Opfer von schwerem russischen Angriff mit 24 Toten
-
Dramatische Rettungsaktion nach Handyortung: Polizist rettet Autofahrer aus Neckar
-
Minister Backhaus: Noch keine gesicherten Informationen zu totem Wal in Dänemark
-
Kompany: Keine Einmischung in Nagelsmanns Pläne
-
Drogenbeauftragter Streeck fordert hartes Vorgehen gegen illegales Glücksspiel
-
Nach Abstieg der Tennis-Frauen: Beltz sieht keine "Krise"
-
Energieintensive Industrie: Produktion geschrumpft und zehntausende Jobs gestrichen
-
Uschi Glas hadert mit verpassten Chancen in Autorenkino aus 60er und 70er Jahren
-
Justizministerin Hubig kündigt strengere Regeln gegen Ticket-Abzocker an
-
Verfassungsschutz stellt gesonderte Beobachtung von Scientology ein
-
Polizei in Rheinland-Pfalz stoppt Auto mit zwölf Insassen - Fahrer alkoholisiert
-
DFB-Ausfall droht: Gwinns Schulter muss operiert werden
-
"Vierter Stürmer im Kader": Mbappé kritisiert Arbeloa
-
Saudischer Staatsfonds PIF wird Sponsor der Fußball-WM
-
Musiala mit kleinen Schritten: "Geduld ist die größte Sache"
-
Gidsel über DHB-Team: "Sind uns auf den Fersen"
-
Südkoreanischer Leitindex Kospi überspringt erstmals Marke von 8000 Punkten
-
Mit Gedanken an Papa: Popp nimmt emotional Abschied
-
Behörde: Trump in millionenschwere Finanztransaktionen mit US-Konzernen verwickelt
-
China will laut Trump Öl aus den USA kaufen
-
Neuer US-Zentralbankchef Warsh tritt Amt an
München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen
Der Beschluss des Stadtrats von München, kommunale Säle nicht für Diskussionen über die propalästinensische Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zur Verfügung zu stellen, verletzt die Meinungsfreiheit. Er sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revision der Stadt zurück. (Az. BVerwG 8 C 35.2)
Der Stadtrat hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Die BDS-Bewegung ist nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel gerichtet. Ein Bürger wollte eine Podiumsdiskussion über den Beschluss und die Gruppe abhalten, die Stadt vermietete ihm aber keinen Veranstaltungssaal. Dagegen klagte er.
Während das Verwaltungsgericht München seine Klage ablehnte, gab ihm der Verwaltungsgerichtshof in der Berufung recht. Die dagegen gerichtete Revision der Stadt München wiesen die Richterinnen und Richter in Leipzig nun zurück. Wie der Verwaltungsgerichtshof rechtsfehlerfrei festgestellt habe, schließe die Widmung des Saals kommunalpolitische Diskussionsveranstaltungen ein, erklärten sie.
Der Stadtratsbeschluss zu BDS-Veranstaltungen sei eine nachträgliche Beschränkung des Widmungsumfangs. Diese sei rechtswidrig und unwirksam. Bei der geplanten Veranstaltung sei auch nicht zu erwarten, dass Meinungsäußerungen in Rechtsverletzungen oder Gefährdungslagen umschlügen, so das Gericht.
Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse für Einzelpersonen und Kommunen eine Möglichkeit schaffen, "wachsendem Judenhass wirksam und rechtskonform entgegenzutreten", erklärte Präsidentin Charlotte Knobloch. "Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf kein Recht auf Hass sein, das Extremisten, von welcher Seite auch immer, per Gesetz Tür und Tor öffnet." Das Urteil aus Leipzig bedeute einen "schweren Rückschlag" im Kampf gegen den zunehmenden Antisemitismus.
Der Bundestag hatte die BDS-Boykottaufrufe 2019 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und den meisten Grünen verurteilt. Er stellte fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung "antisemitisch" seien. Das Parlament forderte die Bundesregierung sowie Länder und Kommunen auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen. Diese Einstufung der Kampagne als antisemitisch gelte zu Recht weiterhin, erklärte Knobloch nun.
N.Fournier--BTB