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Hessens Innenminister Poseck fordert Handyortung zu Absicherung von Abschiebungen
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat die Möglichkeit von Handyortungen und Observationen gefordert, um ausreisepflichtige Menschen vor einer geplanten Abschiebung ausfindig zu machen. Er halte "eine Rechtsgrundlage für kurzfristig einsetzbare weitere Fahndungsmaßnahmen wie der Handyortung und Observation von untergetauchten ausreisepflichtigen Menschen für sinnvoll", erklärte Poseck am Donnerstag in Wiesbaden. Er plane eine entsprechende Initiative für die nächste Innenministerkonferenz von Bund und Ländern.
Es solle "möglich sein, technische Möglichkeiten zu nutzen, um Ausreisepflichtige, die sich einer Abschiebemaßnahme entziehen, zu orten", erklärte Poseck. Dies sei nötig, um "vorbereitete Abschiebungen durchzusetzen und Ausreisepflichtige in ihr Heimatland zurückzuführen, auch wenn sie sich am Tag der Rückführungsmaßnahme nicht an ihrem Wohnort aufhalten". Häufigster Grund für das Scheitern einer Abschiebung sei das Nichtantreffen der Betroffenen.
"Die Abschiebehaft ist bekanntlich nur sehr eingeschränkt möglich, so dass es immer mit Unsicherheiten verbunden ist, ob eine Person, die abgeschoben werden soll, auch an ihrer Wohnanschrift angetroffen wird", erklärte Poseck. Das Aufenthaltsgesetz sehe derzeit keine Rechtsgrundlage vor, um Mobiltelefone zu orten oder Menschen zu observieren, erklärte Poseck. "Diese sollten wir schaffen", um "dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben", forderte er.
H.Seidel--BTB