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Sommermärchen-Prozess: Verfahren gegen Niersbach eingestellt
Für Wolfgang Niersbach ist der Sommermärchen-Prozess rund um die dubiosen Geldflüsse der Fußball-WM 2006 vorzeitig beendet. Das Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball (DFB) vor dem Frankfurter Landgericht wurde am Montag gegen eine Zahlung von 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt. "Eine Einstellung ist kein Freispruch", sagte Richterin Eva-Marie Distler, dennoch sei die Schuld Niersbachs als gering einzuschätzen. Niersbach ist somit nicht vorbestraft.
Laut Distler sei Niersbach "nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme möglicherweise der Einzige, der nicht explizit involviert war in die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten". Zudem sei der mittlerweile 73-Jährige "von allen Angeklagten am tiefsten gefallen", da seine Funktionärskarriere durch die Affäre beendet worden sei.
Die Staatsanwaltschaft wie Niersbach stimmten dem Vorschlag des Gerichts zur Einstellung zu. Die Verteidigung Niersbachs wies allerdings explizit darauf hin, dass mit der Zustimmung "keinerlei Schuldeingeständnis" einhergehe. Dem früheren DFB-Boss gehe es darum, die "Belastungen, auch für die Familie, zu beenden". Somit ist der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger (79) der einzig verbliebene Angeklagte.
Schon Anfang August hatte sich Horst R. Schmidt (82) aus dem Prozess verabschiedet. Der langjährige DFB-Generalsekretär musste sich wegen Herzproblemen zweier Operationen unterziehen und ist deshalb nicht verhandlungsfähig. Da die Fristen innerhalb der Hauptverhandlung nicht eingehalten werden konnten, bekommt Schmidt ein abgetrenntes Verfahren.
J.Bergmann--BTB