-
Iranische Führung veröffentlicht neue Botschaft von Modschtaba Chamenei
-
Sieg gegen Kolumbien: Erfolgreiche US-Tour für Frankreich
-
Berlin, Paris, Rom und London besorgt über israelische Pläne für Todesstrafe
-
MotoGP: Bezzecchi feiert fünften Sieg in Serie
-
Chiles ultrarechte Regierung will Enteignung von Colonia Dignidad nicht enteignen
-
Pakistan sieht wachsende Unterstützung für seine Vermittlungsbemühungen im Iran-Krieg
-
Empörung in Ukraine über Äußerung von Rheinmetall-Chef - Unternehmen beschwichtigt
-
Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zur Grabeskirche
-
Nagelsmann: WM für Nmecha in Gefahr
-
"FAZ": Deutschland wird weniger Geld aus mehrjährigem EU-Haushalt erhalten
-
Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Präsidenten Sassou Nguesso
-
Nübel steht gegen Ghana im Tor
-
Drei Tote bei Nürnberg: Vatet tötet mutmaßlich Frau und Kind und sich selbst
-
Palmsonntag: Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zu Grabeskirche
-
Familienministerin Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen
-
Besuch von al-Scharaa: CDU betont deutsches Interesse - Linke und Grüne warnen
-
Signal an Evenepoel: Lipowitz Dritter bei Katalonien-Rundfahrt
-
Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Amtsinhaber
-
Nach Bearman-Crash: Sicherheitsdebatte in der Formel 1
-
Sozialistischer Politiker Grégoire zum neuen Bürgermeister von Paris gewählt
-
Bericht: USA bereiten Bodenoffensive im Iran vor - Huthi-Miliz greift in den Krieg ein
-
Verstappen lässt Formel-1-Zukunft offen: "Lohnt es sich?"
-
Geiger stark bei Horngacher-Abschied - Wellinger mit Traumnoten
-
Prognose für Wal vor Wismar laut Experte "deutlich verschlechtert"
-
Autofahrer in England rammt Gruppe von Fußgängern - sieben Verletzte
-
CDU-Außenpolitiker Hardt: Syriens Wiederaufbau "in deutschem Interesse"
-
Hoeneß: "... dann ist Harry 250 Millionen wert"
-
Hohe Spritpreise: Bahn verzeichnet zu Ostern höhere Nachfrage
-
Nach Regierungswechsel in Nepal: Ex-Premier und zwei Ex-Minister festgenommen
-
Großbrand in Disco während Feier mit 750 Besuchern - Drei Verletzte
-
Ostern: Bahn verzeichnet höhere Nachfrage als erwartet
-
"Es geht uns gut": Maduro wendet sich erstmals seit Entmachtung an seine Anhänger
-
Linkspartei kritisiert Antrittsbesuch von Syriens Übergangspräsident in Berlin
-
Antonelli historisch: Shootingstar gewinnt auch in Japan
-
NBA: Spurs begraben letzte Playoff-Hoffnungen der Bucks
-
75 Tage vor WM-Start: Aztekenstadion wiedereröffnet
-
Nordkorea testet im Beisein von Machthaber Kim neuen Raketenantrieb
-
Zwei Seider-Assists reichen nicht: Niederlage für Detroit
-
Gegen Ghana: Nagelsmann lässt weiter einspielen
-
March Madness: Basketball-Talent Kharchenkov im Final Four
-
US-weite Großdemonstrationen gegen Trump: Über acht Millionen Teilnehmer
-
Wirtz hofft auf schnelle Musiala-Rückkehr
-
Die Sport-Höhepunkte am Sonntag, 29. März
-
"Bild": Vor Wismar gestrandeter Wal ist wieder frei
-
Medienbericht: US-Verteidigungsministerium bereitet Bodenoffensive im Iran vor
-
Digitalminister Wildberger warnt vor drohendem Jobverlust durch Künstliche Intelligenz
-
Hunderte Israelis protestieren gegen Iran-Krieg
-
WWF: Mehr als 500 Gemeinden in Deutschland an Earth Hour beteiligt
-
Amphibisches Angriffsschiff "USS Tripoli" in Golfregion eingetroffen
-
Nagelsmanns Kaderbekanntgabe findet am 12. Mai statt
Thüringer Oberverwaltungsgericht erklärt Wegnahme von 55 Hunden für rechtmäßig
Ein Veterinäramt kann Besitzern Hunde wegen mangelnder Haltungsbedingungen sofort wegnehmen, auch wenn das gesetzlich vorgeschriebene Gutachten durch einen Amtstierarzt noch fehlt. Das entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Freitag in Weimar verkündeten Beschluss und erklärte damit die Wegnahme von 55 Hunden aus einem Wohnhaus für rechtmäßig. Das Gericht hob in dem Eilverfahren eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar auf (Az. 3 EO 128/23)
In dem vorliegenden Fall hatte ein städtisches Veterinäramt bei einer Kontrolle und im Beisein einer Amtstierärztin festgestellt, dass die Haltungsbedingungen der 55 in einem Wohnhaus untergebrachten Hunde mangelhaft waren. Daraufhin verfügte es auf Grundlage des Tierschutzgesetzes die sofortige Wegnahme und Unterbringung der Hunde in einem Tierheim.
Die Halter legten dagegen Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden wurde. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unter anderen mit der Begründung fest, dass die Wegnahme der Tiere rechtswidrig gewesen sei, weil das Gutachten der Amtstierärztin fehlte. Dagegen legte die Stadt Erfurt ihrerseits Beschwerde ein.
Das OVG folgte der Vorinstanz nicht. Zwar müsse grundsätzlich eine gutachterliche Einschätzung durch einen Amtstierarzt bei der Wegnahme eines Tieres vorliegen. Allerdings könnte wie im vorliegenden Fall die im Bescheid dokumentierte ausführliche Expertise des Tierarztes zum Zustand des Tieres oder zu Haltungsbedingungen ausreichen, wenn diese auf eine erhebliche Vernachlässigung schlössen. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
B.Shevchenko--BTB