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Gentechnik: Konservative Mehrheit für Lockerungen in der EU - Bio ausgenommen
In der Debatte um die europäischen Regeln für neue Gentechnikmethoden treibt eine Mehrheit aus Konservativen, Liberalen und Rechten mögliche Lockerungen voran. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch im Umweltausschuss des Europaparlaments für einen Vorschlag, der unter anderem die Kennzeichnungspflicht für Produkte mit Gentechnik deutlich lockern soll. Der Biolandbau ist von den Plänen demnach weiter ausgenommen.
Mit der Abstimmung im Ausschuss hat der Vorschlag der EU-Kommission, die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich zu lockern, eine erste Hürde genommen. Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, dass nur das Saatgut genetisch veränderter Sorten gekennzeichnet werden muss. Für Produkte im Supermarkt soll es keine Kennzeichnungspflicht mehr geben, außerdem sollen Umwelt-Risikoprüfungen bei der Zulassung entfallen.
Die aktuellen Gentechnik-Vorschriften seien "hoffnungslos veraltet", erklärte die zuständige Berichterstatterin im Parlament, Jessica Polfjärd (Konservative). Mit den neuen Techniken könnten schneller Sorten auf den Markt kommen, die an extreme Klimabedingungen angepasst seien. Zudem könne so der Einsatz von Düngemitteln reduziert werden.
Die umweltpolitische Sprecherin der SPD im Europaparlament, Delara Burkhardt, sprach dagegen von "völlig inakzeptablen" Vorschlägen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten "selbst entscheiden können, ob sie im Supermarkt zu diesen Lebensmitteln greifen wollen", erklärte Burkhardt. Das sei durch den geplanten Wegfall der Kennzeichnungspflicht nicht mehr möglich.
In Deutschland hatten Anfang Januar mehrere große Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft in einem offenen Brief gegen die geplanten Lockerungen protestiert, darunter Frosta, dm, Alb-Gold, Alnatura und Andechser. Die Organisation Greenpeace kritisierte zudem, die neuen Sorten könnten auch auf Felder von Bauern gelangen, die selbst keine genetisch veränderten Pflanzen anbauen wollen.
Eine breite Mehrheit gab es im Umweltausschuss für eine Klausel, nach der es keine Patente auf Sorten aus neuen Gentechniken geben soll. Die Abgeordneten befürchten, dass sich große Agrarkonzerne mögliche Patente sichern könnten, mittelständische Saatguthersteller könnten leer ausgehen. Für die geforderte Patentregelung bräuchte es allerdings einen neuen Vorschlag der EU-Kommission, eine Klausel im aktuell diskutierten Gesetz reicht nicht aus.
Mehrere EU-Länder hatten wegen des ungeklärten Patentrechts ähnliche Bedenken geäußert. Bei einer ersten Abstimmung unter den europäischen Landwirtschaftsministerinnen und -ministern stimmten sieben Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag der Kommission. Deutschland enthielt sich - die FDP ist dafür, die Grünen sind dagegen. Solange die Mitgliedstaaten keine gemeinsame Position haben, sind die Verhandlungen über die neuen Vorschriften in Brüssel weitestgehend blockiert.
NGT-Verfahren ermöglichen präzise Eingriffe in die DNA einer Pflanze. Befürworter erhoffen sich dadurch neue Pflanzensorten, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Zudem sollen schneller neue Sorten auf den Markt kommen.
J.Bergmann--BTB