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Verpflichtendes Tierhaltungskennzeichen für Schweinefleisch soll später kommen
Die Pflicht zur Kennzeichnung von frischem, unverarbeiteten Schweinefleisch aus Deutschland nach Art der Tierhaltung soll doch nicht wie bislang geplant ab diesem August greifen. "Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, haben wir heute beschlossen, wird verschoben", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) am Freitag im Anschluss an die Agrarministerkonferenz in Baden-Baden. Neues Startdatum für die Kennzeichnungspflicht ist demnach der 1. Januar 2026.
Verbesserungen in der Tierhaltung waren ein zentrales Ziel von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). Das Gesetz für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung zunächst nur von Schweinefleisch war ein erster legislativer Schritt in diese Richtung und trat im August 2023 in Kraft. Vorgesehen sind fünf Kategorien für die Schweinehaltung, von der klassischen Masttierhaltung bis zur Bio-Haltung.
Den Betrieben wurde damals eine Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt, um sich auf die Pflicht vorzubereiten. Doch es gebe "erhebliche Probleme in der Umsetzung", sagte Backhaus dazu. Daran müsse zunächst noch gearbeitet werden. Insgesamt solle aber "dieser Weg in Richtung der Tierwohl-Ausgestaltung" weiter fortgesetzt werden, fügte er hinzu.
Özdemir hatte etwa eine Ausweitung der Kennzeichnungpflicht auf verarbeitete Produkte und in der Gastronomie geplant. Auch für weitere Tierarten, Produkte und Vertriebswege sollte die Kennzeichnung letzlich zur Pflicht werden. Wie es damit unter einer neuen, voraussichtlich schwarz-roten Bundesregierung weitergeht, ist fraglich.
O.Krause--BTB