-
Fußballspieler Ribéry will Anzeige wegen Dokument in Epstein-Akten erstatten
-
Grünes Licht aus Brüssel: Google darf Cyber-Sicherheitsfirma Wiz übernehmen
-
Bundesozialgericht: Immer mehr und längere KI-generierte Klagen
-
Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt
-
Verluste bei Modemarke Gucci sorgen für Gewinneinbruch bei Luxuskonzern Kering
-
Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen
-
Franzose in U-Haft: 89 Jugendliche in Deutschland und anderen Ländern missbraucht
-
Russland kündigt Einschränkungen bei Nutzung von Telegram an
-
Hamburg: Bauarbeiter stirbt nach Sturz von rund fünf Meter hohem Gerüst
-
Betrug mit Coronatests in Millionenhöhe: Fast dreieinhalb Jahre Haft in Hannover
-
Kaputte Medaillen: Organisatoren der Olympischen Winterspiele bieten Reparatur an
-
Kauft Lauch: Französische Supermärkte unterstützen Gemüsebauern
-
Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken
-
Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen
-
Einzel: Nawrath verpasst Medaille knapp
-
Team-Kombi: Aicher und Weidle-Winkelmann holen Silber
-
Arcelormittal bestätigt Plan für Bau von elektrischem Hochofen in Dünkirchen
-
Vorschläge der Regierung zum Klimaschutz - Umwelthilfe nennt Programm unzureichend
-
Online-Sicherheit für Jugendliche: Plattformbetreiber im Fokus
-
IOC verbietet Olympia-Athletem Helm mit Abbildungen im Krieg getöteter Ukrainer
-
Mecklenburg-Vorpommern: 57-Jähriger stirbt bei Arbeiten an Lastwagenanhänger
-
US-Abgeordnete kritisieren Schwärzung von Namen in Epstein-Akten "ohne ersichtlichen Grund"
-
Baden-Württemberg: 37-Jähriger erschießt Ehefrau auf offener Straße
-
Verbände zu Dunkelfeldstudie: Ausmaß der Gewalt ist ein Schock
-
US-Regierung will Verurteilung von Trumps früherem Chefstrategen Bannon aufheben
-
EU-Parlament beschließt neue Kennzeichnung für alkoholfreie Weine
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz regionaler Kältewellen fünftwärmster Januar überhaupt
-
Autoindustrie warnt vor Arbeitsplatzverlust in Deutschland - und fordert Reformen
-
Zwei Tote an Silvester in Bielefeld: Mutmaßlicher Feuerwerksverkäufer festgenommen
-
Mercosur-Abkommen: EU-Parlament verabschiedet Schutzregelung für Bauern
-
Tarifverhandlungen mit Lokführergesellschaft: Bahn legt erstes Angebot vor
-
Bahn-Betriebsräte fordern Konsequenzen aus Angriff auf Zugbegleiter
-
EU-Parlament beschließt Klimaziel für 2040
-
Frau wirft Mette-Marits Sohn in Prozess "Alptraum"-Vergewaltigung vor
-
Pannen von Sportchef bei Olympia-Eröffnung: Italienische Journalisten streiken
-
Baerbock in Straßburg: Internationale Ordnung "wird angegriffen"
-
Social-Media-Verbot für Jugendliche: Parteiübergreifende Skepsis
-
Mord an 18-Jährigem in Bayern: Urteil gegen Ehepaar rechtskräftig
-
Mindestens 89 Jugendliche missbraucht: 79-Jähriger in Frankreich in U-Haft
-
KI-Firma OpenAI beginnt mit Werbeanzeigen bei ChatGPT
-
Dunkelfeldstudie zeigt: Nur Bruchteil von Partnerschaftsgewalt wird angezeigt
-
ARD-Recherche belastet DESG-Präsident Große
-
Prozess um Entführung von Block-Kindern: Gericht setzt Termine bis Dezember an
-
IOC verbietet Helm in Erinnerung an getötete Sportler
-
Wohnungskrise: Immobilienexperten warnen vor weiterhin zu wenig Neubau
-
Brandenburger fährt Nachbarin und Geliebte tot: Sechs Jahre Haft
-
89 Jugendliche missbraucht: 79-Jähriger in Frankreich in U-Haft
-
Selenskyj verteidigt Helm eines Olympia-Athleten mit im Krieg getöteten Ukrainern darauf
-
Klimaschutzprogramm der Regierung: Neue Maßnahmen auf Weg zu Treibhausgasneutralität
-
Epstein-Akten: Organisationskomitee-Chef der Olympischen Spiele in LA unter Druck
Beschwerde gegen 2023 beschlossenes Klimaschutzprogramm scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)
Die Beschwerdeführenden im aktuellen Fall, ein junger Erwachsener und eine Minderjährige, hätten sich erst an andere Gericht wenden müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Es nahm die mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe eingereichte Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Darin wurde argumentiert, dass die Lasten für die Bewältigung des Klimawandels nicht einseitig in die Zukunft verlagert werden dürften. Das gefährde die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen. Die beschlossenen Maßnahmen reichten nicht einmal ansatzweise aus, um die Klimaziele bis 2030 einzuhalten.
Das Klimaschutzprogramm war im Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es zählt verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf, war aber von Anfang an umstritten. Das lag unter anderem daran, dass die Pflicht zur Einhaltung der sogenannten Sektorziele, also der Ziele in einzelnen Bereichen, abgeschafft werden sollte. Künftig sollte das Klimaziel nur sektorübergreifend erreicht werden müssen - dazu wollte die Regierung das Klimaschutzgesetz reformieren.
Klagen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten Erfolg, eins der Urteile wurde rechtskräftig. Demnach muss beim Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft nachgebessert werden. Gegen das zweite Urteil für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr wurde dagegen Revision eingelegt, damit muss sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befassen.
Im Juli 2024 schließlich trat das neue Klimaschutzgesetz in Kraft. Einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen wurden damit abgeschafft. Auch gegen dieses Gesetz gehen mehrere Umweltschutzorganisationen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Wann Karlsruhe darüber entscheidet, ist noch nicht bekannt. Der Jahresvorschau des Gerichts zufolge ist eine Entscheidung noch für dieses Jahr geplant.
Y.Bouchard--BTB