-
Warnung vor Todesopfern durch Hunger nach verheerender Flutkatastrophe in Indonesien
-
Olympia-Quali: Deutsche Curling-Frauen starten mit Niederlage
-
NHL: Peterka und Utah siegen erneut
-
Wagner glänzt: Orlando schlägt Miami
-
Bis Montag: Mainzer Trainersuche vor dem Abschluss
-
"Football" statt "Soccer"? Trump fordert Umbenennung
-
WM-Quartier: Nagelsmann ist "guter Dinge"
-
Thomas Gottschalk verabschiedet sich auf RTL von Samstagabend-Fernsehunterhaltung
-
Merz reist zu Antrittsbesuchen nach Jordanien und Israel
-
Ukraine und USA: Fortschritt hin zu Friedensabkommen hängt von Russland ab
-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Bundestag beschließt Rentenpaket mit Kanzlermehrheit - Aufatmen in Koalition
-
USA warnen in neuer Sicherheitsstrategie vor kultureller "Auslöschung" Europas
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
Millionen-Strafe der EU gegen Musk-Plattform X wegen mangelnder Transparenz
Beschwerde gegen 2023 beschlossenes Klimaschutzprogramm scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)
Die Beschwerdeführenden im aktuellen Fall, ein junger Erwachsener und eine Minderjährige, hätten sich erst an andere Gericht wenden müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Es nahm die mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe eingereichte Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Darin wurde argumentiert, dass die Lasten für die Bewältigung des Klimawandels nicht einseitig in die Zukunft verlagert werden dürften. Das gefährde die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen. Die beschlossenen Maßnahmen reichten nicht einmal ansatzweise aus, um die Klimaziele bis 2030 einzuhalten.
Das Klimaschutzprogramm war im Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es zählt verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf, war aber von Anfang an umstritten. Das lag unter anderem daran, dass die Pflicht zur Einhaltung der sogenannten Sektorziele, also der Ziele in einzelnen Bereichen, abgeschafft werden sollte. Künftig sollte das Klimaziel nur sektorübergreifend erreicht werden müssen - dazu wollte die Regierung das Klimaschutzgesetz reformieren.
Klagen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten Erfolg, eins der Urteile wurde rechtskräftig. Demnach muss beim Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft nachgebessert werden. Gegen das zweite Urteil für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr wurde dagegen Revision eingelegt, damit muss sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befassen.
Im Juli 2024 schließlich trat das neue Klimaschutzgesetz in Kraft. Einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen wurden damit abgeschafft. Auch gegen dieses Gesetz gehen mehrere Umweltschutzorganisationen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Wann Karlsruhe darüber entscheidet, ist noch nicht bekannt. Der Jahresvorschau des Gerichts zufolge ist eine Entscheidung noch für dieses Jahr geplant.
Y.Bouchard--BTB