-
Rüdiger trifft spät: Real dreht Spiel in Rom
-
Guardiola schaut zu: PSG schockt ManCity
-
Undav trifft: VfB mit Traumstart in der Königsklasse
-
Pleite im Eiswind: BVB vermasselt den Kunstrasentest
-
Nach Selenskyjs Appell an Musk: Ukraine meldet bessere Starlink-Verbindung
-
Krankenkassen: GKV-Schätzerkreis rechnet mit stabilem Beitragssatz
-
Kongresswahlen: US-Demokraten bilden 100 Wahlbeobachter aus
-
Le Pen kritisiert geplante Verabschiedung von EU-Haushalt noch vor Wahlen 2027
-
Barcola trifft dreimal: Liverpool gewinnt in Linz
-
Selenskyj fordert Musk zu Wiederherstellung von Starlink in der Ukraine auf
-
Gewaltsame Proteste in Albanien: Demonstranten attackieren Regierungssitz und Ministerien
-
Konflikt um Polens Verfassungsgericht: Tusk kündigt Rückkehr zu "Rechtsstaatlichkeit" an
-
Zweifel an Lebenslauf: Neue Trump-Sprecherin Zacharia unter Druck
-
Bericht: Biontech schließt Werk in Tübingen trotz Millionen-Angebot
-
US-Medien: Streamingdienst Netflix streicht 1000 Stellen
-
Bundes-Grüne geben Berliner Landesverband bei Sondierung freie Hand
-
Israels früherer Inlandsgeheimdienst-Chef verklagt Netanjahu wegen Verleumdung
-
Wegen Unterstützung für Palestine Action: Autorin Rooney nimmt Bücher vom britischen Markt
-
Bis 2031: Red Bull verlängert auch mit Teamchef Mekies
-
Ukraine wirft USA Unterstützung Russlands vor - Kontroverse um Starlink-Drosselung
-
An Lungenkrebs erkrankter Papst Leo XIV. verlässt nach Operation das Klinikbett
-
Gewaltsame Proteste in Albanien: Bildungsministerium in Brand gesteckt
-
AFP-Interview: Friedensnobelpreisträgerin Pillay empfiehlt Trump Lektion im Völkerrecht
-
USA streichen Venezuelas Parlamentspräsidenten von Sanktionsliste
-
Bericht: Panzerbauer KNDS vor Wandel zum Staatskonzern
-
Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe unter Veruntreuungsverdacht
-
Fahndung in Nordrhein-Westfalen: Unbekannte sollen 34-jährigen Häftling befreit haben
-
Bundesregierung macht Weg frei für Zuckersteuer
-
An Lungenkrebs erkrankter Papst hat nach Operation das Klinikbett verlassen
-
Merz will Erstarken von Extremisten erfolgreiche Reformen entgegenstellen
-
Tischtennis-EM: Lockere Auftaktsiege für Qiu und Franziska
-
Lufthansa gewinnt Bieterduell um Airline TAP aus Portugal
-
Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines: Verteidigung weist Vorwürfe zurück
-
Unbekannte sollen Häftling in Nordrhein-Westfalen befreit haben - Fahndung
-
Türkische Regierung übernimmt Kontrolle über meistgesehenen Nachrichtensender
-
Westjordanland: Israelische Siedler setzen Moschee in Brand
-
Nach Starlink-Drosselung: Ukraine wirft USA Unterstützung Russlands vor
-
Merz beschwört "schöpferische Anstrengung" als Antwort auf Extremismus
-
Impfstoff-Hersteller Sanofi muss Verunglimpfung von Konkurrenz richtigstellen
-
Niedersachsen: Rechtsanwalt wegen Millionenbetrugs festgenommen
-
38 Organisationen warnen vor Aussetzung des Asylrechts in der EU
-
Portugiesischer Regierungschef: Lufthansa gewinnt Bieterrennen um TAP Air
-
Anklage in Russel Brands Vergewaltigungsprozess: Sexgier des Komikers "unersättlich"
-
Merz verteidigt Unterstützung der Ukraine gegen Kritik von "links und rechts"
-
Sachsen-Anhalt: AfD und BSW setzen gemeinsamen Antrag gegen Ukraine-Hilfen durch
-
Sondierungsunterbrechung in Berlin: Grüne wollen Gespräche fortsetzen
-
Nordrhein-Westfalen: Festnahme nach Brand mit drei Toten in Bochum
-
Bahnrad-WM: Teamsprinterinnen holen Bronze
-
Neuer Arbeitsminister Schweitzer im Bundestag vereidigt
-
Sondierungsunterbrechung in Berlin: SPD fordert Erklärung von Linkspartei
Streit über Widerruf von Online-Autokaufverträgen landet nicht vor BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird vorerst nicht im Streit zwischen Autokäufern und Verkäufern über den Widerruf von Verträgen entscheiden, die im Internet abgeschlossen wurden. In einem Verfahren, das der BGH beispielhaft unter vielen auswählte, wurde die Revision nach Angaben vom Mittwoch nicht zugelassen. Es geht um die Frage, was in der Widerrufsbelehrung stehen musste. (Az. VIII ZR 143/24)
Im konkreten Fall kaufte der Kläger per Internet einen Neuwagen. In der Widerrufsbelehrung stand die Telefonnummer des Händlers nicht, sie war aber auf der Internetseite angegeben. Zehn Monate nachdem er das Auto bekommen hatte, widerrief der Kläger per E-Mail den Kaufvertrag.
Er zog vor Gericht, um sich den Kaufpreis zurückerstatten zu lassen. Vor dem Berliner Kammergericht hatte er damit keinen Erfolg. Dieses ließ eine Revision gegen sein Urteil nicht zu. Dagegen legte der Kläger beim BGH eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein, die aber nun ebenfalls ohne Erfolg blieb.
Anschrift und E-Mailadresse des Unternehmers in der Widerrufsbelehrung reichten aus, erklärte der BGH. Die Telefonnummer habe nicht zusätzlich angegeben werden müssen, zumal sie auf der Website stand. Die Widerrufsbelehrung sei also wirksam.
Demnach galt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, die der Käufer deutlich überschritt. Er hätte in diesem Zeitraum ohne Probleme mit dem Verkäufer in Kontakt treten können, führte der BGH aus. Es gebe keinen Grund, die Revision gegen das Berliner Urteil zuzulassen.
N.Fournier--BTB