-
Nach Sturzflut im Himalaya geht die Suche nach hunderten Vermissten weiter
-
Umweltminister Schneider fordert für Plug-In-Hybride aus China Zölle wie bei E-Autos
-
AfD-Nachwuchsorganisation trifft sich zu Bundeskongress in Magdeburg
-
Isländer stimmen über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen ab
-
US-Präsident Trump verkündet "größten Öl-Deal in der Weltgeschichte" mit Venezuela
-
Trump bei 9/11-Gedenken nur bei Zeremonie im Pentagon und nicht in New York
-
Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess
-
Halbleere Gasspeicher: Wirtschaftsweise Grimm sieht noch keinen Handlungsbedarf
-
Attest ab erstem Krankheitstag: Bas fordert Union zu Gesprächen über Verzicht auf
-
US-Präsident Trump verkündet bedeutendes Öl-Abkommen mit Venezuela
-
Nach Meta-Vergleich: Hubig will besseren Schutz von Kindern vor Social-Media-Sucht
-
Bas erwartet bei schlechtem Ergebnis in Sachsen-Anhalt Diskussion über SPD-Spitze
-
Ecuadors Ex-Präsident Moreno wegen Korruption bei Bauprojekt schuldig gesprochen
-
US-Regierung prüft Verkauf von Land des Yosemite-Parks an Immobilienfirma
-
Kane zur Vertragsverlängerung: Es sieht "ziemlich gut" aus
-
Stocker fordert Verfassungsverbot des politischen Islam
-
Bayern München startet mit 5:1 gegen Stuttgart in die Bundesliga
-
Haribo und Ritter Sport bringen Pico-Balla-Schokolade erneut in den Handel
-
Felix Gall rückt bei der Vuelta auf Gesamtrang vier vor
-
Brüsseler Staatsanwaltschaft fordert härteres Vorgehen gegen Drogenbanden
-
Rund 400 Menschen demonstrieren in Traismauer gegen Tierleid
-
Falscher Polizist verunsichert Seniorinnen im Bezirk Freistadt
-
Ermittlungen nach Angriff eines Bergführers am Großglockner
-
Babler-Entwurf zur Zustellförderung stößt auf breite Kritik
-
Haaland und Cherki glänzen: ManCity weiter makellos
-
Bundesliga-Start: Klopp sieht standesgemäßen Bayern-Sieg
-
Gold zum Greifen nah: Hockey-Männer erneut im WM-Finale
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter - mehr als 2400 Vermisste
-
Norwegen trauert um Harald V. - Haakon ist neuer König
-
Wieder ein Münchner: Upamecano schießt erstes Tor der Saison
-
Klopp plant offenbar mit VfB-Stürmer Pejcinovic
-
Ukrainischer Ex-Minister Fedorow wird Berater für militärische Innovationen in Italien
-
5:3 nach 0:2: Herthas Traumstart geht weiter
-
Trump kündigt neue Weltraum-Akademie an und zeichnet Artemis-2-Crew aus
-
Polens Regierung kritisiert hohe Kosten durch Vetos des Präsidenten
-
Eckhard Sauren analysiert Favoriten der Großen Woche in Iffezheim
-
Israel meldet Tötung von drei militanten Kämpfern im Westjordanland
-
Konvoi bringt Sarg von Norwegens König Harald V. zum Palast
-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
-
Vuelta: Trauernde Norweger mit Doppelsieg
-
Kaum Perspektiven für Andrich: "Kein neuer Stand"
-
Norwegen trauert um langjährigen Monarchen Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
"Marsch auf Washington": Hunderte demonstrieren gegen Wahlrechtseinschränkungen durch Trump
-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
Bundesgerichtshof: Bundeskartellamt darf Apple schärfer kontrollieren
Der US-Technologiekonzern Apple gilt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und gab damit dem Bundeskartellamt recht. Dieses kann Apple somit strenger kontrollieren. (Az. KVB 61/23)
Die Bonner Behörde hatte Apple im April 2023 entsprechend eingestuft. Grundlage dafür war eine Neuregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 2021. Demnach kann das Kartellamt große Digitalkonzerne strenger überwachen.
In einem ersten Schritt stellt es die überragende marktübergreifende Bedeutung des jeweiligen Unternehmens fest. In einem zweiten Schritt können den Firmen bestimmte Praktiken verboten werden, welche den Wettbewerb gefährden. Gegen die Einstufung wandte sich Apple an den BGH, der in erster und letzter Instanz zuständig ist. Dort hatte das Unternehmen nun keinen Erfolg.
F.Pavlenko--BTB