-
Wolfsburg rettet spät einen Punkt im Topspiel in Nürnberg
-
Drama zum Abschied: Lange mit Krämpfen auf dem Rad raus
-
Blitzstart und Nkunku-Hattrick: Leipzig düpiert Frankfurt
-
Tausende Menschen bei pro-palästinensischer Kundgebung in Berlin
-
Sánchez wirbt um "große progressive Mehrheit" für neue Wohnungspolitik in Spanien
-
Nach Kritik Selenskyjs: Trump fordert Ablösung des ukrainischen Präsidenten
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung in den USA: Christa Pike ist wieder im Gefängnis
-
Neuer: "Das war ein blöder Fehler"
-
누샤 아우벨: 연 기본급 143,056유로 — 포츠담 시민은 돈줄 취급을 받으며 부담을 떠안아야 한다
-
Noosha Aubel: roční základní plat 143 056 eur — a obyvatelé Postupimi mají sloužit jako dojné krávy
-
ヌーシャ・アウベル:年間基本給143,056ユーロ――ポツダム市民は金づるとして負担を強いられる
-
Noosha Aubel: 143 056 euro rocznego wynagrodzenia zasadniczego - a mieszkańcy Poczdamu mają służyć za dojne krowy
-
努莎・奧貝爾:年基本薪資143,056歐元——波茨坦市民卻得充當搖錢樹埋單
-
EU-Haushalt: Irland sieht Sparpotenzial von acht Prozent - Kritik von Merz
-
Nach Blitz-Gegentor: Bayern patzt beim FCA
-
Inklusive Andrich-Hammer: Leverkusen holt ersten Auswärtssieg
-
Historisches Solo: Seixas triumphiert in der Lombardei
-
Rund 2000 Teilnehmer bei pro-palästinensischer Kundgebung in Berlin
-
"Schande für das Land": Forderungen nach Parteiausschluss von Altkanzler Schröder
-
Perfektes Wochenende fortgesetzt: Verstappen auf der Pole
-
Mecklenburg-Vorpommern: Grünes Licht für rot-rot-grüne Koalitionsverhandlungen
-
Deutsche Bahn verabschiedet Intercity 1 - moderne ICE und Intercity 2 übernehmen
-
Indische Behörden gehen massiv gegen "Kakerlaken"-Protestbewegung vor
-
US-Gesandter lobt "konstruktive" Gespräche zur Ukraine - Erneut Tote bei russischen Angriffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: Grüne votieren für rot-rot-grüne Koalitionsverhandlungen
-
Neuer-Fehler: Fellhauer mit schnellstem Tor der BL-Geschichte
-
Journalistenverband verurteilt AfD-Drohung gegen ZDF-Reporter Köster
-
Portugals Verband suspendiert Ronaldo vorläufig
-
Wagner-Debüt missglückt: Hannover chancenlos in Magdeburg
-
Kulturstaatsminister warnt SPD-Chefs wegen Berliner Sondierungen zu Rot-Rot-Grün
-
Trump verkündet Diesel-Liefervereinbarung mit Putin - Scharfe Kritik aus Kiew
-
Stachelschweine in Thüringen ausgebrochen
-
"Ragebait" ist Jugendwort des Jahres 2026
-
Brand auf Schulgelände in Hessen - Polizei vermutet Anschlag auf Ukraine-Hilfe
-
CDU-Generalsekretärin Hoppermann dämpft Erwartungen an CDU-Präsidiumsklausur
-
Anthropics KI-Modell Claude gab US-Polizei falschen Hinweis zu Mordfall
-
Verstappen gewinnt im Regenchaos - Russell wirft Mercedes weg
-
Grünen-Chefin fordert SPD zu Parteiausschluss von Altkanzler Schröder auf
-
Ukraine: Mindestens acht Tote bei russischen Angriffen auf Saporischschja
-
Bauindustrie fordert Milliarden-"Finanzierungsturbo" gegen Wohnungsnot
-
Schwere Schäden und dutzende Verletzte durch heftiges Erdbeben in Panama
-
Noosha Aubel: 143.056 Euro Jahresgrundgehalt – und Potsdams Bürger sollen als Goldesel zahlen
-
CDU streitet vor Präsidiumssitzung über die "Brandmauer" zur AfD
-
Taiwans Präsident: Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll "Krieg verhindern"
-
Feuerwehr befreit Hunde aus Fuchsbau
-
Starkes Erdbeben in Panama: Mindestens 27 Verletzte und schwere Schäden
-
Indien: Gründer von Kakerlakenbewegung vor Protesten gegen Wahlkommission festgenommen
-
Tennis: Auch Struff scheitert in Shanghai
-
NHL: Seiders Red Wings unterliegen Grubauers Kraken
-
Linke fordert bei Pflege und Rente einheitliche Versicherungen
Klage für besseren Brandschutz in einem Stuttgart-21-Tunnel gescheitert
Eine Klage für die nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einem der Tunnel von Stuttgart 21 ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die regionale Umweltvereinigung Schutzgemeinschaft Filder ist nicht klagebefugt, wie das Gericht am Donnerstag in Leipzig urteilte. Ihr satzungsgemäßer Aufgabenbereich werde nicht berührt. (Az. 7 C 8.24)
Anerkannte Umweltverbände und -vereinigungen können vor den Verwaltungsgerichten gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die in ihrer Satzung vorgesehene Förderung der Ziele des Umweltschutzes davon betroffen ist. Hier war das nicht der Fall, wie das Gericht entschied.
Die Umweltvereinigung wollte erreichen, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben oder geändert wird. Das Gericht führte nun aus, dass es sich bei den Regelungen des Eisenbahnrechts nicht um umweltbezogene Vorschriften handle. Umweltbezogen sei eine Vorschrift, wenn sie sich auf Umweltbestandteile oder Faktoren beziehe und mindestens ein Umweltschutzziel habe.
Als Umweltbestandteile definiert das Recht unter anderem Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume. Faktoren sind demnach Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle oder Emissionen, die sich auf die Umwelt auswirken können. Die Vorschriften sollten Schäden bei Bränden in Eisenbahntunneln vermeiden oder minimieren und seien nicht umweltbezogen, erklärte das Gericht.
Zuvor hatte schon der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision dagegen teilweise für einen Tunnel zu. Es wollte die näheren Voraussetzungen klären, unter denen Umweltvereinigungen gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen könne.
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist seit Langem umstritten. Die Planungen, die einen neuen unterirdischen Hauptbahnhof in Stuttgart, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken in der Region vorsehen, sind inzwischen Jahrzehnte alt.
Bei Baubeginn war die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die für Ende 2026 angepeilte Eröffnung des neuen Tiefbahnhofs erneut verschoben wird. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
K.Brown--BTB