-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Bundestag beschließt Rentenpaket mit Kanzlermehrheit - Aufatmen in Koalition
-
USA warnen in neuer Sicherheitsstrategie vor kultureller "Auslöschung" Europas
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
Millionen-Strafe der EU gegen Musk-Plattform X wegen mangelnder Transparenz
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst - Schüler streiken
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
Bundessozialgericht billigt Einkommensanrechnung beim neuen Grundrentenzuschlag
Bei dem 2021 eingeführten sogenannten Grundrentenzuschlag müssen Rentner einer Gerichtsentscheidung zufolge die Anrechnung des Einkommens ihrer Ehepartner hinnehmen. Die Ungleichbehandlung gegenüber nichtverheirateten Paaren sei nicht verfassungswidrig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. (Az. B 5 R 9/24 R)
Der Zuschlag zur Rente wurde 2021 eingeführt. Er soll die Leistung von Bürgern würdigen, die wegen niedriger Einkommen trotz langjähriger überwiegender Vollzeitarbeit kein ausreichendes Rentenniveau erreichen. Zumindest teilweise sollen diese Menschen vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt werden. Erforderlich sind 33 Beitragsjahre, Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen mit.
Nach Angaben der Rentenversicherung gibt es bundesweit 2,8 Millionen Rentner, die diese Voraussetzungen im Grundsatz erfüllen. In einem komplizierten Verfahren werden allerdings – mit Freibeträgen und in Stufen – eigene Einkünfte und auch die des Ehepartners teilweise angerechnet. Den Grundrentenzuschlag bekommen – automatisch und ohne Antrag - daher nur 1,4 Millionen Rentner.
Die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen würde ohne dies Anrechnung einen Zuschlag von 37 Euro monatlich bekommen. Durch die Anrechnung fällt der Zuschlag ganz weg. Sie meint, dass das Einkommen ihres Ehemannes außen vor bleiben müsse, weil dies auch bei nichtverheirateten Paaren so sei.
Wie schon die Vorinstanzen wies nun auch das BSG die Klage ab. Die Anrechnung auch des Ehegatteneinkommens verletze die Verfassung nicht.
Der Zuschlag sei "eine nicht beitragsgedeckte Leistung", erklärten die Richter zur Begründung. Er sei vollständig aus Steuermitteln finanziert. Verfassungsrechtliche Eigentumsansprüche bestünden daher nicht. Zwar sei der Zuschlag an die Beitragszeiten gebunden, habe aber letztlich "einen sozialen Bezug". Bei solchen Leistungen habe der Gesetzgeber einen sehr weiten Entscheidungsspielraum.
Dabei habe der Gesetzgeber den Zuschlag nur den Rentnern zukommen lassen wollen, die sonst tatsächlich kein ausreichendes Einkommen haben. Die teilweise Anrechnung von Einkünften durch Arbeit, Kapital oder Mieten sei daher gerechtfertigt.
Dazu trage auch die Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei. Die Ungleichbehandlung gegenüber nicht verheirateten Paaren sei dem weiteren Ziel geschuldet, der Rentenversicherung eine "vollautomatische und unbürokratische" Abwicklung zu ermöglichen. Das sei durch einen Datenabgleich mit der Finanzverwaltung nur bei Ehepaaren möglich, nicht aber bei unverheirateten Paaren.
Insgesamt seien Ehepartner aber dennoch besser abgesichert, betonte das BSG - etwa durch die gegenseitigen Unterhaltspflichten und die mögliche Hinterbliebenenversorgung. Die Ungleichbehandlung beim Grundrentenzuschlag liege daher noch im Ermessensspielraum des Gesetzgebers und sei nicht verfassungswidrig.
C.Meier--BTB