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Online-Diagnose von Erektionsstörungen: BGH verhandelt über Zulässigkeit von Werbung
Werbung für Diagnosen über das Internet hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. In Karlsruhe wurde über einen Rechtsstreit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und einem Unternehmen verhandelt, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Ein Urteil fiel noch nicht. (Az. I ZR 118/24)
Für eine Diagnose füllen Patienten einen Fragebogen aus. Die Kooperationsärzte des Unternehmens sitzen in Irland. Sie können Privatrezepte ausstellen und diese an eine kooperierende Apotheke weiterleiten, welche die verschriebenen Mittel verschickt.
Das Oberlandesgericht München verbot dem Unternehmen im April 2024 diese Werbung. Ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient sei hier unbedingt notwendig, erklärte es. Das Unternehmen wandte sich an den BGH. Wann dort eine Entscheidung verkündet wird, war am Donnerstagnachmittag noch nicht bekannt.
O.Krause--BTB