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Steuerzahlerbund begrüßt Energiesparpläne Habecks
Der Steuerzahlerbund begrüßt die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigte Verordnung zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden. "Jede eingeforderte Sparmaßnahme muss durch die Politik und Verwaltung vorgelebt werden", sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Habeck hatte angekündigt, dass öffentliche Gebäude in Deutschland künftig nur noch bis 19 Grad beheizt werden dürfen; Denkmäler und staatliche Werbetafeln sollen nachts nicht mehr beleuchtet werden.
Habeck hatte der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, es solle "in öffentlichen Liegenschaften - Krankenhäuser, soziale Einrichtungen natürlich ausgenommen - nur noch auf 19 Grad geheizt werden". Ein Datum nannte der Minister zunächst nicht.
Am Dienstag war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer müssen ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder dies tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent.
Bisher seien zwischen fünf und acht Prozent an Einsparungen erzielt worden, verlautete am Freitagabend aus dem Bundeswirtschaftsministerium unter Berufung auf die Bundesnetzagentur. Zwei Verordnungen zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Eine der Verordnungen enthält demnach Maßnahmen bereits für diese Heizsaison. Einen besonderen Schwerpunkt bilde die öffentliche Hand, "die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommt und so anderen Bereichen Orientierung hinsichtlich machbarer, praktikabler Einsparmaßnahmen geben kann". Die Verordnung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten solle direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden und zum 1. September in Kraft treten.
Die geplanten Maßnahmen für Privathaushalte sehen demnach vor, dass die in einigen Mietverträgen enthaltene Klausel ausgesetzt wird, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsieht. Eine Schädigung von Gebäuden solle durch entsprechendes Lüftungsverhalten verhindert werden. Zudem soll die Beheizung von nicht gewerblichen privaten Pools durch Gas und Strom untersagt werden.
Für öffentliche Gebäuden sind neben dem Herabsenken der Temperatur auf 19 Grad weitere Maßnahmen vorgesehen. So sollen etwa Flure, große Hallen oder Technikräume in öffentlichen Gebäuden möglichst nicht mehr geheizt werden. Zudem sollen keine Boiler und Durchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung an Waschbecken mehr genutzt werden.
Die zweite Verordnung, die zwei Jahre gelten soll, sieht mittelfristig wirksame Maßnahmen vor. Diese zielen laut Ministerium auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. Oktober in Kraft treten, wie es weiter hieß.
Darin ist etwa die Pflicht für Eigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung vorgesehen. Dazu gehöre, die Vorlauftemperaturen zu senken oder nachts weniger zu heizen. Bei der Vorlauftemperatur handelt es sich um die Temperatur, mit welcher der Wärmeerzeuger das Heizwasser in den Kreislauf einspeist.
Zudem soll es eine Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen geben. Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab zehn Gigawattstunden pro Jahr sollen ab Oktober zu "wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen" verpflichtet werden.
K.Brown--BTB