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EuGH: Politische Kampagne namens "IKEA-Plan" kann Möbelhändler schaden
Im Markenstreit zwischen Ikea und einer belgischen politischen Partei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten des Möbelhändlers entschieden. Einen Plan zur Asylpolitik mit "IKEA" abzukürzen, kann der Wertschätzung der Marke und damit dem Interesse von Ikea schaden, wie der EuGH am Dienstag in Luxemburg entschied. Die Präsentation des Plans ähnelte einer Ikea-Montageanleitung. (Az. C-298/23)
Die rechtsextreme flämische Partei Vlaams Belang hatte die Kampagne 2022 vorgestellt. Sie hieß "Immigratie Kan Echt Anders", übersetzt "Einwanderung kann wirklich anders funktionieren", und wurde als "IKEA-Plan" bezeichnet.
Der Möbelhändler wehrte sich vor Gericht gegen die Nutzung seiner Marke. Er klagte in Belgien gegen eine Organisation, welche die Partei unterstützt und die Kampagne organisierte. Die Organisation gab zu, die Marken ohne Zustimmung benutzt zu haben. Deren Bekanntheit habe der Botschaft Nachdruck verleihen sollen, gab sie an - das sei wegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt.
Das belgische Gericht sah einen Konflikt zwischen zwei Grundrechten, nämlich dem Eigentumsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Darum befragte es den EuGH.
Dieser erklärte nun, dass die bloße Berufung auf die Meinungsfreiheit nicht ausreiche. Wer eine bekannte Marke benutze, müsse nachweisen, dass seine Gründe dafür wichtiger seien als die Rechte des Markeninhabers. Sonst könne dieser sich gegen die Nutzung wehren.
Das belgische Gericht muss nun prüfen, ob die Marke in gutem Glauben für die politische Kampagne benutzt wurde. Hierzu gab der EuGH einige Hinweise. Die Nutzung der Marke darf dem Inhaber nämlich nicht schaden.
Es könne der Eindruck entstehen, dass Ikea die politischen Ideen unterstütze, obwohl die Werte des Unternehmens auf Neutralität beruhten oder mit der beworbenen Botschaft nicht vereinbar seien. Ikeas Interessen könnten also erheblich beeinträchtigt werden, erklärte der EuGH.
Die europäischen Richterinnen und Richter gehen davon aus, dass die Interessen der Partei hier nicht schwerer wiegen als die von Ikea. Endgültig entscheiden muss den Streit das belgische Gericht, es ist dabei aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
F.Müller--BTB