- USA werfen Russland Einsatz von Chemiewaffe in Ukraine vor - Moskau dementiert
- FCI entlässt Köllner - Wittmann Trainerin bis Saisonende
- Trotz Spionage-Affäre: Krah plant ab 11. Mai regelmäßige EU-Wahlkampfauftritte
- Feuerwehr in Nepal kämpft gegen Waldbrand nahe der Hauptstadt Kathmandu
- Macron bekräftigt Erwägungen zu Bodentruppen in der Ukraine als Abschreckungsmittel
- Berliner Fernwärmenetz endgültig von Vattenfall an das Land übergeben
- Niedersachsens Regierung muss Vornamen von Verdächtigen nach Krawallen nicht nennen
- Abnehmspritze lässt Gewinn bei Novo Nordisk weiter steigen
- Hamas äußert sich skeptisch über Abkommen zu Waffenruhe - Blinken dringt auf Einigung
- 18-Jähriger erschießt Vater bei Jagdausflug in Franken
- Neuer Prozess gegen Weinstein in New York soll nach dem Sommer beginnen
- Ausländische Investitionen in Deutschland sinken zum sechsten Mal in Folge
- Verband schätzt Schäden durch Versicherungsbetrug auf über sechs Milliarden Euro
- Evangelische Kirche wird "kleiner und ärmer": Austritte erneut auf Rekordhoch
- Bessere Prävention soll Zahl der Suizide senken
- Muttertag: Einzelhandel erwartet Ausgaben von mehr als einer Milliarde Euro
- Weitere Festnahmen und Räumungen von Zeltlagern bei Protesten an US-Universitäten
- IW: Wunsch nach weniger Arbeitszeit gefährdet Wohlstand in Deutschland
- Parlament von Arizona kippt harsches Abtreibungsgesetz von 1864
- Postbank und Verdi einigen sich in Tarifstreit auf 11,5 Prozent mehr Lohn
- Migration: Von der Leyen schließt Milliarden-Deal mit Libanon
- Weinstein nach Aufhebung von Vergewaltigungsurteil vor Gericht erschienen
- Kommunalwahlen in England und Wales: Große Verluste für Tories erwartet
- BGH: Vergewaltigungsurteil gegen selbsternannten Schamanen aus Bayern rechtskräftig
- EU-Spitzenkandidat Krah drängt festgenommenen Mitarbeiter zum AfD-Austritt
- Tödliche Silikonölspritze in Penis: BGH verwirft Revision von Angeklagtem
- Nach heftigem Dauerregen: 48 Tote nach Teileinsturz von Autobahn in China
- Umfrage: 91 Prozent der Deutschen halten Pressefreiheit für hohes Gut
- Schlammlawine nach Unwetter: 57-Jährige in Frankreich ums Leben gekommen
- Ferienwohnungen in Deutschland: Mehr online gebuchte Übernachtungen als vor Corona
- Behörden zerschlagen großes europaweites Netzwerk von Telefonbetrügern
- Debatte um Haushalt und Schuldenbremse: FDP mahnt SPD und Grüne zu mehr Realismus
- Berliner Polizeipräsidentin Slowik erfreut über weitgehend friedlichen 1. Mai
- Gewalt gegen Bahnbeschäftigte: EVG droht mit Stillstand zur EM
- Faeser verurteilt Blockade von Göring-Eckardts Dienstwagen
- Fast acht Jahre Jugendstrafe für 15-Jährigen wegen Mordes an Sechsjährigem
- Rangnick wird nicht Bayern-Trainer
- Zahl der Erwerbsmigranten vergangenes Jahr erneut stark gestiegen
- Regierung: Hitzewelle trug zu tödlicher Munitionsexplosion in Kambodscha bei
- Stuttgarter Oberbürgermeister Nopper entsetzt über Gewalt bei Maiprotesten
- OECD hebt Ausblick für Weltwirtschaft an - Prognose für Deutschland abgesenkt
- Schwerer Unfall mit Maiwagen bei Freiburg: Polizei veröffentlicht Einzelheiten
- Weniger Eheschließungen: Zahl 2023 auf Corona-Niveau
- Zahl der Geburten 2023 auf niedrigstem Stand seit 2013
- Trend hält an: Produktion von Fleischersatz 2023 um 16,6 Prozent gestiegen
- Geschäftsklima in der Automobilindustrie im April weiter verbessert
- Andrich warnt vor "Harakiri-Fußball" im Hinspiel
- Zehntausende Menschen protestieren in Georgien gegen Gesetz zur "ausländischen Einflussnahme"
- Doppelpack: Draisaitl schießt Edmonton ins Viertelfinale
- NBA: Starker Kleber mit Dallas vor Viertelfinal-Einzug
Eilantrag gegen Möglichkeit zum Gendern an Berliner Schulen scheitert
Ein Vater aus Berlin ist vor Gericht mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem er genderneutrale Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder verbieten lassen wollte. Das Berliner Verwaltungsgericht sah keine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das elterliche Erziehungsrecht verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse, erklärte es am Montag. Die Schulleitungen stellten es den Lehrkräften ausdrücklich frei, genderneutrale Sprache im Unterricht zu verwenden.
Sie seien klar darauf hingewiesen worden, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung einzuhalten seien. Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum nicht, zumal genderneutrale Sprache Gegenstand von Unterrichtseinheiten sei - wenn auch nicht in der vom Vater favorisierten Weise, hieß es weiter.
Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit den Eltern oder Jugendlichen verstoße auch nicht gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache. Selbst wenn Sonderzeichen verwendet würden, bleibe die Kommunikation verständlich, erklärte das Gericht.
Mit genderneutraler Sprache gehe keine politische Meinungsäußerung einher. Zudem ließen sowohl Verwendung als auch Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zu. Der Vater habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen, zumal bei ihnen als Zehntklässler der Spracherwerb weitgehend abgeschlossen sein dürfte.
Der Vater hatte angegeben, dass seine Kinder durch das Gendern sowie die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die sogenannte Critical Race Theory indoktriniert würden. Dazu holte das Gericht Stellungnahmen ein, die diese Auffassung nicht bestätigten.
In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein, hieß es. Es sei den Kindern grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft konfrontiert zu werden, auch wenn diese möglicherweise im Widerspruch zu eigenen Überzeugungen stünden.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
A.Gasser--BTB