-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst - Schüler streiken
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord
-
Neue Sicherheitsstrategie: USA wollen weltweite Militärpräsenz anpassen und warnen Europa vor kultureller "Auslöschung"
-
Wohnhausbrand in Niedersachsen: Retter kommt ums Leben
-
Fünf Drohnen über französischem Atom-U-Boot-Stützpunkt gesichtet
-
Zerstückelte Frauenleiche ohne Kopf: Polizei in Bonn übernimmt Ermittlungen
-
Abu Dhabi: Norris zum Auftakt knapp vor Verstappen
-
Bundestag berät abschließend über Rentenpaket - Bewährungsprobe für Schwarz-Rot
-
Kreml-Berater verspottet Merz nach Bericht zu Ukraine-Gesprächen
-
Rechtsmotivierter Angriff auf Mann in Dresden: Zwei Tatverdächtige angeklagt
-
Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst
-
"KI-Ära" ist Wort des Jahres 2025
-
Fledermaus an Düsseldorfer Flughafen "notgelandet" - Zoll rettet geschütztes Tier
-
Hellmann fürchtet "irreparablen Vertrauensverlust"
-
Nächster Rückschlag: Preuß fällt mit Erkältung aus
-
Wadephul erwartet geschlossenes Votum der Koalitionsfraktionen für Rentenpaket
-
Neue Ahrtalbahn soll kommende Woche eröffnet werden
-
Kompany: Davies gegen Mainz vor Comeback
-
Medienberichte: Netflix könnte Warner Bros Discovery übernehmen
-
Reparaturen in Zeiten von Handwerkermangel: BGH prüft Pflicht für mehrere Angebote
-
"KI-Ära" ist Wort des Jahres 2025 - Begriff "Deal" auf Platz zwei
-
Gefälschte Meisterbriefe und Sprachzertifikate: Festnahmen
-
Bundestag stimmt über neuen Wehrdienst ab - Pistorius verteidigt Pläne
-
Besuch in Indien: Putin informiert Modi über Fortgang der Ukraine-Gespräche
-
Polizei in Neuseeland erlangt von Dieb verschlucktes Fabergé-Ei zurück
-
Grand Jury lehnt Anklageerhebung gegen Trump-Widersacherin James ab
-
Tiktok will australisches Social-Media-Verbot für Kinder umsetzen
-
USA verkürzen Gültigkeitsdauer von Arbeitsgenehmigungen für Flüchtlinge deutlich
-
Bundestag stimmt über neuen Wehrdienst ab
-
CDU-Verteidigungsexperte fordert Entscheidung über Pflichtwehrdienst bis 2027
-
Unions-Fraktionsführung kündigt interne "Manöverkritik" nach Rentenstreit an
-
Weiteres Plus bei den Aufträgen für die Industrie im Oktober
-
Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn unverändert bei 16 Prozent
-
US-Berufungsgericht erlaubt vorerst Stationierung der Nationalgarde in Washington
-
Lakers gewinnen dank Hachimuras Dreier - James-Serie reißt
-
Draisaitl gewinnt deutlich gegen Grubauer
-
NFL: Lions gewinnen bei St. Browns Blitz-Comeback
-
Milliardär Babis soll am 9. Dezember zum tschechischen Regierungschef ernannt werden
-
Fifa verleiht "Friedenspreis" am Rande der WM-Gruppenauslosung für 2026
-
Gesellschaft für deutsche Sprache verkündet Wörter des Jahres 2025
-
Bundestag entscheidet über Rentenpaket und Wehrdienst
-
Russische Vermögenswerte: Merz und von der Leyen treffen belgischen Premier
-
Bundespräsident Steinmeier besucht von NS-Luftwaffe zerbombtes Coventry
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Texas Neuzuschnitt von Wahlkreisen
-
Rede vor britischem Parlament: Steinmeier ruft zur Verteidigung von Freiheit und Demokratie auf
-
Leon Baroomand: Remote Masterclass für finanzielle Freiheit
-
Nach Streit um Ballsaal-Größe: Trump beauftragt neuen Architekten
Kosten von Gerichtsverfahren wegen Schulplätzen: Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg
Im Streit über die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen der Zuweisung freier Plätze an Schulen hat eine Mutter zweier Schulkinder vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es ging ursprünglich um Plätze in sogenannten Vorbereitungsklassen für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen. (Az. 1 BvR 2184/24)
Die aus Peru stammende Frau hatte 2023 einen seit langer Zeit in Deutschland lebenden Spanier geheiratet. Auf dem Weg des Familiennachzugs kam sie 2024 mit ihren zwölf und 13 Jahre alten Kindern nach Sachsen. Dort beantragte sie Plätze in Vorbereitungsklassen für die beiden, bekam aber die Auskunft, dass erst frühestens im folgenden Schuljahr Plätze frei würden.
Ihr Versuch, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Zuteilung von Schulplätzen zu erwirken, hatte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sie sich an das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Im August 2024 erklärte sie den Rechtsstreit aber für erledigt, weil beide Kinder in der Zwischenzeit einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft gefunden hatten.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sie die Kosten für den Rechtsstreit zur Hälfte tragen müsse. Es sei nicht geklärt, ob wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge womöglich nicht genügend Plätze in Vorbereitungsklassen zur Verfügung gestellt werden konnten.
Gegen diese Kostenentscheidung wandte sich die Frau an das Verfassungsgericht. Sie hielt die Entscheidung für willkürlich, was Grundrechte verletze, und argumentierte, dass das Oberverwaltungsgericht das Recht auf schulische Bildung falsch gedeutet habe. Das legte sie aber nicht ausreichend dar, wie das Verfassungsgericht nun entschied.
Schülerinnen und Schüler hätten einen Anspruch auf einen Mindeststandard von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen, erklärte es. Dieser werde nicht eingehalten, wenn die Kinder oder Jugendliche über längere Zeit gar keinen Unterricht besuchen könnten. Wenn dieser Mindeststandard wegen aktuell unüberwindlicher Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden könne, bestehe der Anspruch allerdings nicht - wobei der Staat die möglichen Vorkehrungen zur Wahrung des Mindeststandards treffen müsse.
Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass das Oberverwaltungsgericht dies krass missdeute oder die Grenze zur Willkür überschreite. Es habe die Frage nach den Zwängen lediglich als ungeklärt angesehen, erklärte das Verfassungsgericht. So habe der Freistaat Sachsen unter anderem vorgetragen, dass die Zahl der im Lauf eines Jahres einwandernden oder geflüchteten Kinder nicht prognostizierbar sei. Der Bedarf an Schulplätzen könne erst dann ermittelt werden, wenn diese Kinder einer bestimmten Gemeinde zugewiesen würden.
P.Anderson--BTB