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MH17-Ermittler: "Starke Anzeichen" für Putins Genehmigung von Raketenlieferung
Die internationalen Ermittler zum Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 vor mehr als acht Jahren über der Ostukraine sehen "starke Anzeichen" dafür, dass der russische Präsident Wladimir Putin die Lieferung der dabei verwendeten Rakete persönlich genehmigt hatte. "Es gibt starke Anzeichen dafür, dass der russische Präsident entschieden hat, die BUK-Rakete an die Separatisten zu liefern", sagten die Ermittler am Mittwoch in Den Haag.
Gleichwohl sehen die Ermittler keine realistischen Aussichten, Putin strafrechtlich zu verfolgen. "Obwohl wir von starken Indizien sprechen, ist die hohe Messlatte der vollständigen und schlüssigen Beweise nicht erreicht", sagten sie bei einer Pressekonferenz. Auch genieße Putin als Staatsoberhaupt Immunität , was jede strafrechtliche Verfolgung ausschließe.
Die Ermittler stützen ihre Schlussfolgerung, dass Putin mutmaßlich für die Lieferung der Rakete persönlich verantwortlich war, unter anderem auf ein abgehörtes Telefongespräch eines russischen Regierungsberaters.
Darin war es demnach um verzögerte Waffenlieferungen an die pro-russischen Separatisten gegangen. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich Putin in Frankreich auf. Die Verzögerung liege daran, "dass es nur einen gibt, der eine Entscheidung trifft (...), die Person, die gerade auf einem Gipfel in Frankreich ist", heißt es in einer Passage des Telefonats, welche die Ermittler vorspielten.
Die Ermittler kündigten allerdings an, ihre Untersuchungen zu dem Abschuss einzustellen. Sie hätten "nun ihre Grenze erreicht", alle Spuren seien "erschöpft". Die Beweise reichten "für weitere Anklagen nicht aus", sagte die niederländische Staatsanwältin Digna van Boetzelaer.
Im November waren zwei Russen und ein Ukrainer in dem Fall in Abwesenheit von einem niederländischen Gericht schuldig gesprochen worden, ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Beim Abschuss von Flug MH17 am 17. Juli 2014 waren alle 298 Menschen an Bord getötet worden, unter ihnen 196 Niederländer.
Das niederländische Gericht sah es in seinem Urteil vom November als erwiesen an, dass die Maschine von einer Boden-Luft-Rakete vom Typ BUK abgeschossen worden war. Die Rakete stammte demnach von einem russischen Militärstützpunkt in Kursk. Sie wurde dem Gericht zufolge von einem Feld in einem Gebiet im Osten der Ukraine abgefeuert, das von der selbsternannten pro-russischen Volksrepublik Donezk kontrolliert wurde.
I.Meyer--BTB