Berliner Tageblatt - Erneut Sicherungsverwahrung für früheren Schwimmlehrer nach hundertfachem Missbrauch

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Erneut Sicherungsverwahrung für früheren Schwimmlehrer nach hundertfachem Missbrauch
Erneut Sicherungsverwahrung für früheren Schwimmlehrer nach hundertfachem Missbrauch / Foto: © AFP/Archiv

Erneut Sicherungsverwahrung für früheren Schwimmlehrer nach hundertfachem Missbrauch

Das Landgericht Baden-Baden hat für einen wegen hundertfachen Missbrauchs verurteilten ehemaligen Schwimmlehrer erneut Sicherungsverwahrung angeordnet. Bei dem Mann sei davon auszugehen, dass er wegen seines Hangs zu erheblichen Straftaten gefährlich für die Allgemeinheit sei, teilte das Gericht am Freitag mit.

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Der Mann war 2018 wegen Kindesmissbrauchs in 133 Fällen zu einer Haftstraße von zwölf Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Dagegen ging der heute 39-jährige Mann vor dem Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren vor. Dieser verwies das Verfahren an das Landgericht zurück, das über die Frage der Sicherungsverwahrung erneut entscheiden musste.

Der Mann hatte während seiner Jahrelangen Tätigkeit als Schwimmlehrer in verschiedenen Bädern nahe Baden-Baden Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren missbraucht. Die Taten fanden im Wasser und in Umkleidekabinen statt. Teilweise fertigte er Mann dabei auch Filmaufnahmen an. Im ersten Verfahren legte er zwar ein Teilgeständnis ab, allerdings beschuldigte er auch seinen Chef als Mittäter und leugnete sogar Taten, für die es Beweise gab.

Der Hang ergebe sich unter anderem aus einer nachgewiesenen Pädophilie und der 2018 verurteilten Tatserie, urteilten die Richter am Freitag nach vier Verhandlungstagen. 32 Kinder seien ihm zum Opfer gefallen. Auch habe der Mann seine Taten trotz eines erheblichen Entdeckungsrisikos fortgesetzt.

Laut den Aussagen des psychiatrischen Gutachters bestehe bei dem heute 39-Jährigen ein hohes Rückfallrisiko. Während seiner bereits mehr als drei Jahre andauernden Haftzeit habe er keine Therapieangebote angenommen, die seine Gefährlichkeit hätten reduzieren können. Derzeit könne nicht davon ausgegangen werden, dass es dem Mann bis zum Ende seiner Haftzeit im September 2029 gelingen werde, sein Rückfallrisiko zu senken.

F.Pavlenko--BTB