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Illegale Schiffsverschrottung an indischem Strand: Anklage in Hamburg erhoben
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat drei Vertreterinnen und Vertreter einer Reederei wegen einer illegalen Schiffsverschrottung angeklagt. Den zwei Frauen und einem Mann wird nach Angaben der Behörde vom Dienstag zur Last gelegt, ein ausgemustertes mehr als 200 Meter langes Containerschiff zwecks Entsorgung in Indien an einen Geschäftsmann im chinesischen Hongkong verkauft zu haben.
An Bord des Schiffs, das laut Staatsanwaltschaft anschließend an einem Strand im indischen Alang unter Umgehung der "üblichen Umweltstandards" abgewrackt wurde, befanden sich demnach rund 14.000 Tonnen gefährlicher Abfälle. Darunter waren unter anderem 970 Tonnen Ölrückstände sowie 500 Kilogramm Blei aus Akkus. Der Rest entfiel auf Metalle und Metalllegierungen.
Den Beschuldigten wird ein Verstoß gegen EU-Vorschriften und internationale Abkommen zur Kontrolle des Exports gefährlicher Abfälle vorgeworfen. Bei ihnen handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um zwei Prokuristinnen der Reederei sowie einen Mann, der den Verkauf organisierte und den Kapitän des Schiffs anwies, es nach Alang zu fahren und auf den Strand zu setzen. Nähere Angaben zu dem Unternehmen und den drei Beschuldigten wurden nicht gemacht.
Das illegale Geschäft wurde demnach bereits 2016 abgewickelt. Beim Verkauf des Schiffs an den Hongkonger Geschäftsmann erhielten die Beschuldigten etwa viereinhalb Millionen Euro. Die Anklage erging zum Landgericht Hamburg. Es muss diese prüfen und über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden.
International tätige Schrotthändler kaufen ausgemusterte Schiffe, um diese an Stränden insbesondere in Ländern wie Indien, China und Bangladesch von Hand unter primitiven Bedingungen zerlegen lassen. Sie sind am Weiterkauf des Stahls interessiert, aus dem die Schiffe bestehen. Ebenfalls in den Schiffen enthaltener Sondermüll wird in der Regel nicht fachgerecht entsorgt.
Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen die mit großen Gefahren für Arbeiter und Natur verbundene Praxis. In der EU und damit auch in Deutschland ist das unsachgemäße Abwracken von Schiffen im Ausland verboten. Das gilt aufgrund ihrer Kontamination mit gefährlichen Stoffen als illegaler Sondermüllexport. Es drohen Geld- oder Haftstrafen.
C.Meier--BTB