-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Abschaltung von Atomreaktoren
-
UNO fordert 1,1 Milliarden Dollar für Kampf gegen Ebola in DR Kongo
-
FIFA-Machtkampf: UEFA bereitet Anzeige gegen Infantino vor
-
Medien: Zwei Menschen bei Gewalttat an Brandenburger Schule getötet
-
Anhörung von NSU-Mittäterin Zschäpe: OLG München entscheidet über weitere Haftdauer
-
Koalitionsfraktionen wollen Tabaksteuer stärker erhöhen als geplant
-
Aus Abschiebehaft in Bayern geflohener 26-Jähriger am Hauptbahnhof Köln gefasst
-
Deutschland und fünf weitere EU-Länder: EU-Budgetentwurf muss deutlich schrumpfen
-
Früherer PKK-Kader in Hamburg angeklagt
-
Nach Sturzflut am Himalaya: Helfer suchen nach 1400 Vermissten - Mehr als 360 Tote geborgen
-
Gewalttat an Brandenburger Schule - vermutlich Verletzte
-
Anschläge vom 11. September 2001: Prozess gegen Drahtzieher beginnt 2028
-
Diebe stehlen chemischen Stoff und bieten ihn geschädigter Firma zum Kauf an
-
Sender: Früherer bosnisch-serbischer Armeechef Ratko Mladic tot
-
Auftrag Heim-WM: Rankel ist neuer Eishockey-Bundestrainer
-
Atubolu-Wechsel nach Frankfurt vor Abschluss
-
Deutschland und fünf weitere EU-Länder: EU-Budget muss um hunderte Milliarden gekürzt werden
-
Union und SPD bei Fraktionsklausur: Auf der Suche nach dem "Mut von Münster"
-
Ermittlungen nach Bränden in Hürtgenwald dauern an: Ursache weiter unklar
-
Nordzucker schließt Zuckerfabrik in Dänemark: 150 Jobs betroffen
-
Rheinland-Pfalz: Fast fünf Jahre Haft für Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs
-
Nach Sturzflut: Bereits mehr als 350 Todesopfer in Nepal geborgen
-
Formel 1: Colapinto auch 2027 im Alpine
-
Russland greift Kiew am helllichten Tag mit Drohnen an
-
Demokratiefestival in Magdeburg einen Tag vor der Landtagswahl
-
Forschungseisbrecher "Polarstern" legt zwei Millionen Seemeilen zurück
-
Norwegen bangt um König Harald V. - Palast: König in "extrem ernstem" Zustand
-
Berichte: CIA-Chef warnte in Moskau vor Angriff auf Nato - Kreml dementiert
-
Saisonaus für Deutschlands Top-Sprinter Ansah
-
Was vielen unbekannt ist: Schimmelpilzgifte werden beim Kochen nicht zerstört
-
Steinmeier warnt bei Gamescom vor Extremismus und Gewalt in Videospielen
-
Betriebsräte im Schiffbau sehen Aufschwung bei Werften - vor allem Marineschiffbau
-
Arbeiter in Brandenburg stürzt von Baugerüst und stirbt
-
Digitalstudie: KI weit verbreitet, Skepsis bleibt aber bei Finanzfragen
-
Sorge um König Harald V.: Norwegens Regierungschef sagt Besuch in Berlin ab
-
Milliardeninvestition: Schwarz Gruppe plant riesiges Rechenzentrum bei Rostock
-
KSC empfängt VfL Wolfsburg am Samstag um 13 Uhr
-
PotAS-Analyse: Bobfahrer und Rodler vorne
-
31-Jähriger wegen Hackerangriffs auf deutsche Rosneft-Tochter verurteilt
-
Suche nach mehr als 1300 Vermissten nach Sturzflut am Himalaya - Acht Deutsche vermisst
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Atomreaktor-Abschaltung
-
FMCH fordert Moratorium für Tardoc-Höchstgrenze
-
ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein
-
ADAC: Jeder vierte Deutsche fährt in den Camping-Urlaub
-
Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine
-
Tödliche Messerattacke auf Mann in Uelzen: Zehn Jahre Haft wegen Totschlags
-
Ermittler entdecken anderthalb Tonnen Crystal Meth im Hamburger Hafen
-
Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten
-
In neuem Sarg: Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburg feierlich beigesetzt
-
Schwarz Gruppe plant Rechenzentrum bei Rostock für bis zu 5,6 Milliarden Euro
EU-Gericht: Grenzschutzagentur Frontex verweigerte zu Unrecht Zugang zu Fotos
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch laut einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Unrecht den Zugang zu Bildern von einem ihrer Einsätze im zentralen Mittelmeer 2021 verweigert. Das entschied das Gericht in Luxemburg nach Angaben vom Mittwoch. (Az. T-205/22)
Sea Watch hatte demnach gegen eine Frontex-Weigerung geklagt, ihr 73 Dokumente zu einer Luftoperation am 30. Juli 2021 zugänglich zu machen. Die Klage der Organisation, die Migranten aus dem Mittelmeer rettet, lehnte das EuG allerdings mit dem aktuellen Urteil weitgehend ab. Eine Ausnahme bildete demnach lediglich die Weigerung des Zugangs zu einer Reihe von Bildaufnahmen des fraglichen Einsatzes. In der Ablehnung des Antrags sei Frontex auf diese nicht eingegangen, die Entscheidung der Grenzschutzagentur in Bezug auf diese Fotos mithin nichtig.
Nach Gerichtsangaben wollte sich Sea Watch durch die Sichtung der Dokumente "vergewissern, dass Frontex und die Behörden bestimmter Mitgliedsstaaten bei dieser Operation nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen haben". Die EU-Grenzschutzagentur ist an der Überwachung der EU-Seegrenzen im Mittelmeer beteiligt. Menschenrechtsorganisationen werfen Frontex und nationalen Behörden immer wieder sogenannte illegale Pushbacks vor, bei denen die Beamten Flüchtlingsboote zurück in andere Gewässer drängen.
Das Gericht der EU ist unter anderem zuständig für Klagen gegen Beschlüsse von Organen der EU. Daneben gibt es den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er legt unter anderem das EU-Recht aus und prüft, ob nationale Regelungen mit diesem vereinbar sind oder Mitgliedsstaaten das Unionsrecht verletzten. Das Urteil ist laut EuG nicht rechtskräftig. Es können dagegen innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen beim EuGH Rechtsmittel eingelegt werden.
F.Müller--BTB