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Thüringer Regierung muss Abgeordneten mehr Informationen zu Verfassungsschutz geben
Nicht alle Informationen zu Aktivitäten des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken müssen geheim gehalten werden. Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch und gab zwei AfD-Landtagsabgeordneten teilweise recht. Die Landesregierung habe ihr parlamentarisches Fragerecht teilweise verletzt.
Die beiden Abgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann hatten die Landesregierung im Jahr 2022 nach Tätigkeiten des Landesverfassungsschutzes in sozialen Netzwerken gefragt. Sie wollten vor allem wissen, ob und in welchen Netzwerken und Chatgruppen der Verfassungsschutz eigene Konten und Gruppen betreibt. Die Landesregierung verweigerte die Antworten größtenteils und verwies auf den Geheimschutz.
Diese Weigerung war aber nur zum Teil gerechtfertigt, wie der Verfassungsgerichtshof nun entschied. Detaillierte Angaben zu einzelnen Konten und Gruppen wie etwa ihre Namen mussten demnach nicht gemacht werden. Allgemeineres wie beispielsweise die Zahl der Konten sei aber nicht geheimhaltungsbedürftig, auch nicht ihre Aufteilung nach Phänomenbereichen wie Links- oder Rechtsextremismus.
In Bezug auf einzelne soziale Netzwerke habe die Landesregierung die Verweigerung von Antworten nicht ausreichend begründet, ergänzte das Gericht.
G.Schulte--BTB