-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
Gericht weist Angeklagten von Amokfahrt auf Berliner Stadtautobahn in Psychiatrie ein
Eineinhalb Jahre nach einer Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn hat das Berliner Landgericht am Montag die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Tatvorwürfe gegen den 31-jährigen Sarmad A. hätten sich im wesentlichen bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Er habe die "schwerwiegenden Taten" jedoch im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen und könne deshalb nicht für diese bestraft werden.
A. war nach den Feststellungen des Gerichts am 18. August 2020 mit seinem Opel Astra auf die Stadtautobahn 100 gefahren. Er habe zuerst mehrere Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit überholt, dabei Beschädigungen und Kollisionen in Kauf genommen. Danach habe er drei Motorradfahrer mit Geschwindigkeiten von teils über hundert Stundenkilometern gerammt.
Der Angeklagte habe eine "Amokfahrt" getätigt und versucht, die drei Motorradfahrer "durch gezieltes Auffahren von hinten zu töten", sagte die Vorsitzende Richterin. Die drei seien dadurch schwer verletzt worden, nur einem glücklichen Zustand sei es zu verdanken, dass sie überlebten. Die Kammer folge der rechtlichen Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte die drei Taten als versuchte Morde bewertet.
A. hatte einer psychiatrischen Gutachterin gegenüber angegeben, dass während der Fahrt ein schwarzer Engel des Todes mit im Auto gesessen habe und dieser teilweise auch gefahren sei. Die Gutachterin attestierte dem 31-Jährigen eine paranoide Schizophrenie. Während der Tat sei seine Steuerungsfähigkeit zudem aufgehoben gewesen.
Das Gericht folgte dieser Auffassung: "Er hat die Taten in einer Phase der akuten Krankheit begangen", sagte die Vorsitzende der Strafkammer. Er habe islamistische und religiöse Motive in seinen Wahn eingebaut und sich in den Jahren vor der Tat zunehmend dem Islam zugewandt. Ein islamistisches Motiv habe sich jedoch nicht feststellen lassen.
Beendet wurde die Amokfahrt von A. durch eines der gerammten Motorräder, das sich im Tatfahrzeug verkeilte. Der Angeklagte stieg daraufhin aus seinem Auto aus und stellte eine Munitionskiste auf das Autodach. Umstehenden Zeugen und Polizeibeamten drohte er mit dem Tod. Einsatzkräfte gingen davon aus, dass sich in der Munitionskiste ein Sprengsatz befinden könnte, dies war jedoch nicht der Fall. Vor seiner Festnahme rollte er außerdem einen Gebetsteppich auf der Fahrbahn aus und begann zu beten.
Das Gericht kam mit seinem Urteil der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen nach. Diese hatte die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gefordert, da A. außerhalb einer solchen Einrichtung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Der Zustand seiner Erkrankung dauere an, es sei zu erwarten, dass er jederzeit wieder psychotisch wird, sagte die Richterin.
Die Verteidigung des 31-Jährigen hatte beantragt, die Forderung der Anklage zurückzuweisen. Ihr Mandant habe sich "in einem psychotischen Zustand" befunden, könne deshalb nicht gezielt Jagd auf Motorradfahrer gemacht haben, sagte die Verteidigerin in ihrem Plädoyer. Außerdem sei er keine Gefahr für die Allgemeinheit.
"Ich möchte meine Entschuldigung den Geschädigten aussprechen", sagte der Angeklagte im Anschluss an die Plädoyers. Die Tat sei "kein terroristischer Anschlag" gewesen und auch von ihm "nicht absichtlich" verübt worden. A. ist seit seiner Festnahme in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, der Prozess gegen ihn begann im April 2021.
K.Brown--BTB