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Schmiergeldprozess in Aserbaidschan-Affäre: Hauptangeklagter CSU-Mann schweigt
In der sogenannten Aserbaidschan-Affäre um Vorwürfe der Bestechlichkeit und Bestechung von Bundestagsabgeordneten hat am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen vier Beschuldigte begonnen. Der als Hauptangeklagter vor Gericht stehende langjährige frühere CSU-Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner kündigte an, in dem Prozess keine Angaben zu den Vorwürfen machen zu wollen. Der wegen Bestechlichkeit angeklagte frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer nannte die Vorwürfe "haltlos" und griff die Generalstaatsanwaltschaft scharf an.
Die Generalstaatsanwaltschaft München geht davon aus, dass Aserbaidschan wiederholt Abstimmungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Pace) durch Geld- und Sachvorteile beeinflussen wollte. Der 80-jährige Lintner, der 33 Jahre bis 2009 im Bundestag saß und von 2003 bis 2010 Pace-Mitglied war, soll laut Anklage bis 2016 einen mehrfachen Millionenbetrag über Briefkastenfirmen erhalten haben. Rund 600.000 Euro soll er erhalten haben, um mit dem Geld Mitglieder der Pace zu Abstimmungen zugunsten von Aserbaidschan zu bringen.
Von dem Geld soll Lintner die 2021 auf einem Flug aus Kuba gestorbene damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz mit rund 150.000 Euro bestochen haben. Auch Fischer soll für ein Abstimmungsverhalten zugunsten von Aserbaidschan Geld erhalten haben - von 2011 bis 2014 insgesamt 58.000 Euro, von 2015 bis 2016 nochmals 26.300 Euro. Das Geld soll jeweils bar geflossen sein.
Neben Lintner und Fischer stehen zwei Mitangeklagte wegen Beihilfe vor Gericht. Zum Verhandlungsbeginn gab nur Fischer durch seine Verteidigung eine Erklärung ab, in der die Vorwürfe zurückgewiesen wurden. Es gebe als Ergebnis der Beweisaufnahme keine Beweise für eine Unrechtsvereinbarung zwischen Vertretern Aserbaidschans und Fischer, keine Beweise für irgendwelche Geldübergaben und noch nicht einmal Hinweise auf ein auffälliges Abstimmungsverhalten zugunsten von Aserbaidschan, sagte sein Verteidiger Heiko Hofstätter. "Die Vorwürfe der Anklage gegen Axel Fischer bleiben demnach haltlos."
Hofstätter forderte das Gericht auf, den Sachverhalt der Vorwürfe im Zusammenhang mit der verstorbenen CDU-Politikerin Strenz getrennt von den Vorwürfen gegen Fischer zu betrachten. Er könne nichts zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit Strenz sagen - es gebe aber bei Fischer keinerlei Verabredungen mit Aserbaidschan.
Außerdem verwies die Verteidigung darauf, dass in der Anklage auch die Vorwürfe von 2011 bis 2014 stehen, obwohl die angeklagten Sachverhalte zu dieser Zeit unabhängig vom Wahrheitsgehalt zu dieser Zeit noch gar nicht strafbar gewesen wären. Den Ermittlern gehe es also "um eine reine Stimmungsmache".
Fischer habe als Abgeordneter immer nach nach "seinem besten Wissen und Gewissen" von seiner freien Mandatsausübung Gebrauch gemacht. Das Verfahren habe seine Familie traumatisiert, ihn als Person in der Öffentlichkeit stigmatisiert und die berufliche Zukunft nachhaltig zerstört.
M.Odermatt--BTB