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Frau mit Stalking zu Suizid getrieben: Prozess um tödliche Nachstellung begonnen
Vor dem Landgericht Braunschweig hat am Mittwoch ein Prozess um einen tödlichen Fall von Nachstellung und Stalking begonnen. Eine 20-Jährige und eine 24-Jähriger sind angeklagt, die ehemalige Freundin des 24-Jährigen über Monate hinweg derart massiv drangsaliert und bedroht zu haben, dass diese im November 2022 Suizid beging. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde die Öffentlichkeit unmittelbar zu Beginn für die gesamte Dauer des Verfahrens ausgeschlossen.
Laut Anklage sollen die Angeklagten das Opfer seit Ende August 2021 in der niedersächsischen Gemeinde Hahausen unter anderem durch nächtliche Anrufe mit unterdrückter Nummer derart terrorisiert haben, dass sie nicht schlafen konnte. Außerdem soll der 24-Jährige fast täglich mit seinem Auto am Haus seiner Exfreundin vorbeigefahren sein und sie wiederholt im Straßenverkehr überholt haben, nur um sie dann wieder demonstrativ passieren zu lassen.
Rund ein Jahr später spitzten sich die mutmaßlichen Übergriffe laut Anklage noch einmal massiv zu. Die Angeklagten umkreisten die Geschädigte demnach auf einem Parkplatz mit einem Auto. Einige Wochen später sollen sie ihr mit einem Auto aufgelauert haben, um sie durch simulierte Überfahrattacken in Todesangst zu versetzen. Demnach beschleunigten sie und bremsten kurz vor der Geschädigten ab. Einige Tage später beging diese schließlich Suizid.
Die Nachstellungen begannen nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits, als der 24-Jährige und die Geschädigte noch ein Paar waren. Demnach gingen der 24-Jährige und die 20-Jährige schon zu diesem Zeitpunkt ein Verhältnis ein und beschlossen, dem Opfer das Leben schwer zu machen. Die 20-Jährige kontaktierte die Geschädigte unter anderem wiederholt über soziale Medien.
Laut Gericht geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Opfer Suizid beging, weil es "keinen anderen Ausweg gesehen habe, den Angeklagten zu entfliehen". Die Frau ließ sich von einem Zug überfahren. Die Beschuldigten sind deshalb wegen Nachstellung mit Todesfolge angeklagt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dafür laut Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Die 20-Jährige gilt in dem Verfahren strafrechtlich als Jugendliche, der 24-Jährige wird aufgrund seines Alters im mutmaßlichen Tatzeitraum als Heranwachsender eingestuft. In dem Prozess sind Termine bis April angesetzt.
A.Gasser--BTB