-
Prägend für "Generationen von Frauen": US-Feministin Gloria Steinem mit 92 Jahren gestorben
-
Lys ohne Chance gegen Andrejewa
-
Washington: Bauarbeiten für Trumps Triumphbogen beginnen
-
Polizeieinsatz wegen verdächtigen Gegenstands an Umspannwerk in Dormagen
-
50.000 Stellen betroffen: Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu
-
ZDF-Umfrage vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD weiter ohne absolute Mehrheit
-
OpenAI beginnt mit Einführung von neuem KI-Modell GPT-6
-
Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu - Massiver Stellenabbau
-
Struff nach kuriosem Fünfsatz-Krimi ausgeschieden
-
Vance: USA untersuchen Angriff auf iranische Hochzeit
-
Leiche von Kriegsverbrecher Mladic in Serbien eingetroffen
-
Volleyball-EM: Deutschland scheitert im Viertelfinale
-
Demokratische Republik Kongo will Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegen
-
Britischer Regierungschef Burnham empfängt französischen Präsidenten Macron
-
Bekennerschreiben nach Angriff auf Umspannwerk in Brandenburg aufgetaucht
-
Malta: Empörung über Freispruch im Caruana-Galizia-Prozess hält an
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung zeigt Dobrindt wegen Rechtsbeugung an
-
Nach acht Jahren Reise: Mission "BepiColombo" beginnt Anflug auf den Merkur
-
Epstein-Skandal: US-Milliardär Black verweigert Kongressanhörung
-
Nächstes Slowenen-Wunderkind: Omrzel siegt wie einst Pogacar
-
Vor US-Prozess: Venezuelas Ex-Präsident Maduro pocht auf Immunität
-
Mindestens 1280 Menschen durch Sturzflut im Himalaya ums Leben gekommen
-
Russland schließt Goethe-Institute - Berlin, Paris und Warschau zeigen sich geschlossen
-
Für bis zu 14-Jährige: New York verbannt KI aus Schulen
-
FIS-Revolution: Weltmeisterschaften auch in geraden Jahren
-
Wasserdefizit in Deutschland: Erholung durch mehr Herbstregen fraglich
-
Filmstar John Malkovich denkt mit 72 noch nicht ans Aufhören
-
SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne
-
Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt
-
US-Exportdefizit vergrößert sich im Juli stark
-
24-Jähriger verunglückt in bayerischen Alpen tödlich
-
Frankreichs Ex-Präsident Hollande bereitet erneute Kandidatur vor
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung verklagt Dobrindt wegen Rechtsbeugung
-
Gericht: Herzkranker Grundschüler darf nicht von Klassenfahrt ausgeschlossen werden
-
Vier Jahre nach Nord-Stream-Anschlägen: Erster Prozess beginnt in Hamburg
-
Anklage im Fall von Schüssen auf Polizisten in Rheinland-Pfalz erhoben
-
Verletzung im Training: Reitz fehlt Leipzig wochenlang
-
Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu
-
Russland schließt Goethe-Institute - Wadephul äußert Bedauern
-
Putin weist Spekulationen über weitere Mobilmachung für Ukraine-Offensive zurück
-
Entwurf für Beschlussvorlage: SPD-Fraktion erwägt Zerschlagung von Öl-Konzernen
-
Prozess gegen ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt Mitte Oktober in Hamburg
-
Suche beendet: Kanu-Olympiasieger Rauhe wird Staatsminister
-
Polizei löst Blockadeaktion vor Lüttich-Kaserne in Köln auf
-
Vertauschte Rollen: US-Star Clooney wird beim Filmfestival in Venedig zum Fotografen
-
Kanu-Olympiasieger Ronald Rauhe wird neuer Sport-Staatsminister
-
US-Importverbot für humanoide Roboter: Deutsches Start-up hofft auf Ausnahme
-
Verbesserte Konjunktur: Wirtschaftsinstitute heben Wachstumsprognosen deutlich
-
Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen
-
UNO: Versorgung Überlebender in Nepal bleibt "sehr, sehr, sehr schwierig"
ARD muss BSW-Kanzlerkandidatin Wagenknecht nicht zu "Wahlarena" einladen
Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Zulassung ab, wie das Gericht mitteilte. Zu der für den 17. Februar geplanten Sendung sind die Spitzenkandidaten von SPD, Union, Grünen und AfD eingeladen.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender für die "Wahlarena" machte dem Gericht zufolge zum Maßstab für eine Einladung, dass die Parteien konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen. Das BSW sah dadurch das Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, weil insbesondere die Grünen keine reale Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen.
Das BSW habe argumentiert, dass Wagenknecht nach Unionskanzlerkandidat Merz die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft habe, weil sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als "Königsmacherin" sogar die Kanzlerschaft beanspruchen könnte.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und erklärte, dem Recht auf Chancengleichheit des BSW stehe die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber. Letztere schütze auch das Recht, die Teilnehmer nach Ermessen selbst zu bestimmen.
Der WDR müsse die Parteien auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Dies mache der Sender in anderen Sendungen. Das Gericht befand, dass dem BSW gegenwärtig keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zukomme.
Die eingeladen Parteien hätten eine deutlich bessere Ausgangslage, die es rechtfertige, von einer Chance auf eine Kanzlerschaft auszugehen. Dies sei aber etwa bei FDP, Linkspartei oder BSW nicht der Fall. Diese Parteien kämpften primär darum, überhaupt in den Bundestag einzuziehen, und nicht darum, den nächsten Kanzler zu stellen.
Das BSW kann gegen den Beschluss Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
T.Bondarenko--BTB