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Staatsanwaltschaft macht Weg frei für Beschleunigung im Wirecard-Verfahren
Im Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I hat die Staatsanwaltschaft den Weg für eine Beschleunigung des seit mehr als zwei Jahren laufenden Verfahrens freigemacht. In einer Erklärung schloss sich die Anklage am Mittwoch der Anregung des Gerichts an, einen Teil der Vorwürfe gegen den früheren Wirecard-Chef Markus Braun und seine Mitangeklagten fallen zu lassen. Braun droht dennoch weiter eine hohe Haftstrafe.
Das Gericht hatte im Dezember die Einstellung eines Teils der Anklage angeregt, da sich das Verfahren andernfalls auch noch ins Jahr 2026 ziehen könnte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem nun an und beantragte, unter anderem Vorwürfe wie den der Marktmanipulation, zwei Fälle des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und des Bankrotts einzustellen.
Das Gericht muss nun über diesen Antrag entscheiden. Für den bereits seit viereinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzenden Braun ist die Begründung für den Antrag der Anklage ein Rückschlag in seiner Hoffnung auf eine baldige Freilassung: Die Staatsanwaltschaft erklärte unter anderem, dass die Vorwürfe der verbliebenen Tatkomplexe von so erheblichem Gewicht seien, dass gegen Braun auch nach der teilweisen Einstellung eine hohe Strafe verhängt werden könne.
Der Wirecard-Prozess rund um die Milliardenpleite des früheren Dax-Konzerns dauert bereits seit Dezember 2022. Bei Wirecard hatte es Scheingeschäfte in Milliardenhöhe gegeben. Im sogenannten Drittpartnergeschäft sollen Erlöse von fast zwei Milliarden Euro erfunden und so der Umsatz künstlich aufgebläht worden sein.
Braun ist einer von drei Angeklagten, die anderen beiden mitangeklagten früheren Manager befinden sich auf freiem Fuß. Seit Juni 2020 flüchtig ist der als möglicher Haupttäter der Scheingeschäfte geltende frühere Wirecard-Vorstand Jan Marsalek. Er wird in Russland vermutet.
L.Janezki--BTB