-
Korruptionsskandal erschüttert Obersten Gerichtshof Brasiliens
-
Großaufträge sorgen für deutliches Auftragsplus für die Industrie im Juli
-
Möglicher Sabotageversuch an Umspannwerk in nordrhein-westfälischem Dormagen
-
Wieder in fünf Sätzen: Zverev quält sich in die dritte Runde
-
Weiterhin viele Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland
-
Zwei Verschüttete mehr als eine Woche nach verheerender Sturzflut in Nepal gerettet
-
Trump zieht nach Blockade von Dekret zu Briefwahleinschränkungen vor Oberstes Gericht
-
Taxi ohne Lenkrad: Tesla stellt "Cybercab" vor
-
Bundesdigitalminister Wildberger eröffnet Elektronikmesse IFA mit Rundgang
-
Innenminister Dobrindt und EU-Kollegen beraten in Kopenhagen über Abschiebezentren
-
"Auf die Schnauze bekommen": Lys ohne Chance gegen Andrejewa
-
Prägend für "Generationen von Frauen": US-Feministin Gloria Steinem mit 92 Jahren gestorben
-
Lys ohne Chance gegen Andrejewa
-
Washington: Bauarbeiten für Trumps Triumphbogen beginnen
-
Polizeieinsatz wegen verdächtigen Gegenstands an Umspannwerk in Dormagen
-
50.000 Stellen betroffen: Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu
-
ZDF-Umfrage vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD weiter ohne absolute Mehrheit
-
OpenAI beginnt mit Einführung von neuem KI-Modell GPT-6
-
Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu - Massiver Stellenabbau
-
Struff nach kuriosem Fünfsatz-Krimi ausgeschieden
-
Vance: USA untersuchen Angriff auf iranische Hochzeit
-
Leiche von Kriegsverbrecher Mladic in Serbien eingetroffen
-
Volleyball-EM: Deutschland scheitert im Viertelfinale
-
Demokratische Republik Kongo will Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegen
-
Britischer Regierungschef Burnham empfängt französischen Präsidenten Macron
-
Bekennerschreiben nach Angriff auf Umspannwerk in Brandenburg aufgetaucht
-
Malta: Empörung über Freispruch im Caruana-Galizia-Prozess hält an
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung zeigt Dobrindt wegen Rechtsbeugung an
-
Nach acht Jahren Reise: Mission "BepiColombo" beginnt Anflug auf den Merkur
-
Epstein-Skandal: US-Milliardär Black verweigert Kongressanhörung
-
Nächstes Slowenen-Wunderkind: Omrzel siegt wie einst Pogacar
-
Vor US-Prozess: Venezuelas Ex-Präsident Maduro pocht auf Immunität
-
Mindestens 1280 Menschen durch Sturzflut im Himalaya ums Leben gekommen
-
Russland schließt Goethe-Institute - Berlin, Paris und Warschau zeigen sich geschlossen
-
Für bis zu 14-Jährige: New York verbannt KI aus Schulen
-
FIS-Revolution: Weltmeisterschaften auch in geraden Jahren
-
Wasserdefizit in Deutschland: Erholung durch mehr Herbstregen fraglich
-
Filmstar John Malkovich denkt mit 72 noch nicht ans Aufhören
-
SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne
-
Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt
-
US-Exportdefizit vergrößert sich im Juli stark
-
24-Jähriger verunglückt in bayerischen Alpen tödlich
-
Frankreichs Ex-Präsident Hollande bereitet erneute Kandidatur vor
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung verklagt Dobrindt wegen Rechtsbeugung
-
Gericht: Herzkranker Grundschüler darf nicht von Klassenfahrt ausgeschlossen werden
-
Vier Jahre nach Nord-Stream-Anschlägen: Erster Prozess beginnt in Hamburg
-
Anklage im Fall von Schüssen auf Polizisten in Rheinland-Pfalz erhoben
-
Verletzung im Training: Reitz fehlt Leipzig wochenlang
-
Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu
-
Russland schließt Goethe-Institute - Wadephul äußert Bedauern
Streit über bestimmte Inkassogebühren: Verbraucherschützer erleiden Niederlage vor BGH
Im Kampf gegen bestimmte Inkassogebühren haben die Verbraucherzentralen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage eingefahren. Der BGH erklärte es am Mittwoch für zulässig, dass eine Firma ein Schwesterunternehmen für das Eintreiben offener Rechnungen beauftragt und die Kosten dafür dem säumigen Schuldner auferlegt. In solchen Fällen wird von Konzerninkasso gesprochen. (Az. VIII ZR 138/23)
Es ging um eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der sich mehr als 700 Verbraucherinnen und Verbraucher anschlossen, gegen die EOS Investment GmbH, eine Tochter des Otto-Konzerns. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte der Klage im Juni 2023 stattgegeben. EOS wandte sich aber an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
Dieser hob nun das Urteil des Oberlandesgerichts auf und wies die Klage ab. Schuldner müssen dem Gläubiger alle Kosten ersetzen, die durch die Verfolgung seiner Rechte entstehen, führte der BGH aus. Dazu zählten auch die Kosten für die Beauftragung eines Inkassodienstleisters - auch wenn dieser zum selben Konzern gehört.
Für den Schuldner, also den Verbraucher, entstünden so keine höheren Kosten, als wenn ein konzernfremdes Inkassounternehmen beauftragt würde, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Bünger bei der Urteilsverkündung.
A.Gasser--BTB