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Bundesgerichtshof bestätigt Hamburger Hafturteil gegen Hisbollah-Funktionär
Ein Funktionär der radikalislamischen Hisbollah, der auch in Deutschland für die Miliz arbeitete, ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe rechtskräftig zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der BGH bestätigte nach Angaben vom Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Dieses hatte den damals 50 Jahre alten Angeklagten im Juni der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. (Az. 3 StR 505/24)
Es stellte fest, dass der aus dem Libanon stammende Mann sich der Hisbollah spätestens 1991 angeschlossen hatte. Er habe für die Miliz Jugendarbeit geleistet. Ab 2016 bis zu seiner Festnahme im Mai 2023 sei er als sogenannter Reisescheich tätig gewesen. Er habe libanesische Auslandsvereine in Norddeutschland für die Hisbollah betreut, Nachrichten an andere Kader überbracht und den Einfluss der Miliz in diesen Vereinen sichergestellt.
R.Adler--BTB