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Ex-Verfassungsrichterin mahnt Entscheidung zu AfD-Verbotsverfahren an
Die frühere Verfassungsrichterin Gabriele Britz hat der Bundesregierung zu einer baldigen Entscheidung über ein Verfahren zum Verbot der AfD geraten. Die Freiheit der Bundesregierung, sich für eine solche Entscheidung Zeit zu lassen, habe "irgendwann eine Grenze", sagte Britz, die von 2011 bis 2023 Richterin in Karlsruhe war, der "Süddeutschen Zeitung".
Die ehemalige Verfassungsrichterin fügte hinzu: "Wenn wirklich sicher ist, dass die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, und wenn man außerdem es eine Weile auf politischem Wege versucht hat und die Probleme nicht in den Griff bekommen hat - ich denke, dann muss irgendwann der Antrag gestellt werden."
Seit dem Ende ihrer Amtszeit lehrt Britz als Professorin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.
Die AfD hat gegen die Einstufung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine so genannte Stillhaltezusage ab. Das bedeutet, dass das Bundesamt die Einstufung vorläufig ausgesetzt und die Partei öffentlich nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnet.
O.Lorenz--BTB