-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
-
Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten
-
Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen
-
EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren
-
Regierung verteidigt Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
-
Mutmaßlicher Handel mit illegaler Pyrotechnik: Mehrere Durchsuchungen in Bayern
-
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
-
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
-
Nordrhein-Westfalen: 47-Jähriger soll Bekannten in Hausflur erstochen haben
-
EDF: Frankreichs neue Atomreaktoren werden 40 Prozent teurer als geplant
-
Trauer um Matilda: Jüngstes Opfer von antisemitischem Anschlag in Sydney beigesetzt
-
US-Inflation geht im November auf 2,7 Prozent zurück
-
Sprint: Preuß verpasst Topplatzierung bei Rückkehr
-
Kein Durchgang durch Landtagstunnel: AfD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht
-
Urteil: EU-Grenzschutzbehörde Frontex muss Grundrechte von Asylbewerbern schützen
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung bis "Ende des Jahres"
-
Frankfurt am Main trauert um verstorbenen Filmemacher Rosa von Praunheim
-
Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0 - fünf Milliarden Euro für Schulen
-
16-Jähriger stirbt nach Party in Bayern - vermutlich wegen Drogen und Alkohols
-
Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg
-
EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert
-
Papst Leo XIV. warnt vor militärischer Nutzung von Künstlicher Intelligenz
-
Neue Strategie, neue Chefin: BP nominiert US-Managerin Meg O'Neill
-
DFB-Frauen: Torhüterin Berger macht weiter
-
Nächste Niederlage: Engel vor dem Aus bei Next Gen Finals
-
Königsklasse: Bayern-Frauen treffen auf Atletico oder ManU
-
Legendärer US-Kriegsreporter Peter Arnett im Alter von 91 Jahren gestorben
-
Bamf-Studie: Spracherwerb bei Geflüchteten der Jahre 2015 und 2016 war erfolgreich
-
Urteil nach tödlicher Amokfahrt in Mannheim: Lebenslange Haft und Psychiatrie
-
Reparationsdarlehen und Mercosur-Abkommen: Dicke Bretter auf dem EU-Gipfel
-
EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen
-
Biathlon: "Goldene Sportpyramide" für Fischer
-
Gladbach ohne Honorat, aber mit Neuhaus gegen "Voll-Brett" BVB
-
Ecuador: Nationalspieler Mario Pineida bei Angriff erschossen
-
NBA: Minnesota unterliegt Memphis – Giddey mit Triple-Double
-
NHL: Peterka siegt gegen Seider
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar bei Streit getötet
-
Regeln für Finanzberater: EU-Einigung soll Kleinanleger schützen
Menschenrechtsgericht macht Russland für MH17-Abschuss verantwortlich
Elf Jahre nach dem Abschuss einer Malaysia-Airlines-Maschine über der Ukraine hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland dafür verantwortlich gemacht. "Die Beweise legen nahe, dass die Rakete absichtlich auf Flug MH17 abgefeuert wurde, wahrscheinlich in der irrigen Annahme, es handle sich um ein Militärflugzeug", heißt es in dem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten Urteil. Das Töten der Zivilisten an Bord sei kein "rechtmäßiger Kriegsakt" gewesen, sondern verletze das Menschenrecht auf Leben.
Russland habe sich zudem geweigert, die Umstände des Abschusses zu ermitteln und habe diffuse und falsche Informationen verbreitet, hieß es weiter. Da Russland auch das Absichern der Absturzstelle behindert habe, hätten die Leichen erst nach acht Monaten geborgen werden können. Die Angehörigen der Toten hätten deswegen "tiefes Leid und eine enorme seelische Belastung" erlitten, betonten die Richter.
Die Malaysia-Airlines-Maschine MH17 war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über dem Osten der Ukraine von einer Rakete getroffen worden und abgestürzt. Alle 298 Insassen wurden getötet, unter ihnen 196 Niederländer. Auch vier Deutsche waren unter den Opfern.
Ein Gericht in den Niederlanden hatte 2022 zwei Russen und einen Ukrainer in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Maschine von einer russischen Boden-Luft-Rakete abgeschossen worden war. Im vergangenen Mai hatte auch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) Russland für verantwortlich erklärt. Russland wies dies zurück.
Das Europäische Menschenrechtsgericht sprach Russland am Mittwoch zugleich wegen zahlreicher weiterer Menschenrechtsverletzungen seit 2014 im Donbass und seit 2022 im Ukraine-Krieg schuldig. Dazu zählten etwa Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Soldaten, Folter sowie die ungerechtfertigte Vertreibung von Zivilisten. Auch sei Russland für Zerstörungen, Plünderungen und Enteignungen verantwortlich.
Russland müsse unverzüglich alle Menschen in Gebieten unter russischer Kontrolle frei lassen beziehungsweise in ihre Heimat zurückkehren lassen. Zudem müssten so schnell wie möglich die Kinder identifiziert werden, die von der Ukraine nach Russland oder in russisch kontrollierte Gebiete gebracht worden seien, erklärten die Richter.
Das Gericht hatte insgesamt vier Klagen zusammengefasst, davon drei von der Ukraine und eine von den Niederlanden zum Abschuss des Flugzeugs.
Russland ist in Folge des Ukraine-Kriegs aus dem Europarat ausgeschieden und seit September 2022 keine Vertragspartei mehr der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Europäische Menschenrechtsgericht befasst sich allerdings noch mit Beschwerden, die vor diesem Zeitpunkt eingereicht worden waren.
Derzeit sind nach Angaben des Gerichts noch drei weitere Klagen der Ukraine sowie etwa 9500 Klagen von Einzelpersonen im Zusammenhang mit dem russischen Vorgehen in der Ukraine anhängig. Diese betreffen sowohl die Annexion der Krim-Halbinsel als auch den russischen Angriffskrieg. Die Urteile haben in erster Linie einen symbolischen Charakter, da Russland sich nicht daran gebunden sieht.
L.Janezki--BTB