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Sexuelle Übergriffe auf Kundinnen: Dresdner Tätowierer rechtskräftig verurteilt
Wegen Sexualstraftaten gegen Kundinnen und eine minderjährige Praktikantin ist ein Tätowierer aus Dresden rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts vom April weitgehend, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Betreiber des Tattoostudios wegen zweifacher Vergewaltigung, mehrerer Fälle von sexuellem Missbrauch und mehrerer sexueller Übergriffe verurteilt. (Az. 5 StR 473/25)
Es stellte fest, dass der Mann zwischen 2017 und 2023 Taten gegen insgesamt 16 Kundinnen während des Tätowierens und gegen die Praktikantin begangen hatte, als diese am Computer arbeitete. Elf Jahre Haft wurden gegen ihn verhängt.
Der Tätowierer wandte sich an den BGH. Dieser fand bei seiner Überprüfung des Urteils fast keine Rechtsfehler. Das Landgericht habe aber übersehen, dass erfüllte Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren angerechnet werden mussten. Darüber soll es nun noch einmal entscheiden.
G.Schulte--BTB