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"Eine menschenverachtende Tat": Lebenslange Haft für Anschlag in Magdeburg
Er wollte möglichst viele arglose Menschen töten: Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete für den 51-jährigen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.
Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "menschenverachtenden Tat". Es sei dem Angeklagte "auf eine sehr hohe Opferzahl" angekommen. Sternberg nannte noch einmal die Namen der sechs Toten und zählte die Verletzungen der rund 200 Nebenkläger auf, von denen zahlreiche das Urteil am Freitag verfolgten.
Das Gericht zeigte sich nach der 40-tägigen Verhandlung überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt raste und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Sternberg schilderte, wie A. mit einer Geschwindigkeit von bis zu 48 Stundenkilometern und "voll durchgedrücktem Gaspedal" über den Weihnachtsmarkt fuhr, teils in Schlangenlinien, um möglichst viele Menschen zu treffen. Das Gericht sieht die drei Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe und der Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an.
A. wurde für die Tat außer wegen Mordes und versuchten Mordes in mehr als 200 Fällen unter anderem auch wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt. Taleb A. hatte während des Prozesses bestritten, gezielt Menschen überfahren zu haben. Das hält das Gericht für unglaubwürdig. Die Urteilsverkündung am Freitag verfolgte der Angeklagte aus einem gelb-grauen Glaskasten heraus völlig unbewegt. Ehrliche Reue zeigte er an keinem Prozesstag.
Nach Auffassung des Gerichts begann der Angeklagte rund 16 Monate vor der Tat mit der Planung eines Anschlags. Er sei "etwa zehn Mal" über den Weihnachtsmarkt gegangen, um den späteren Tatort auszukundschaften. Im Netz habe er eine Tat angekündigt, bei der er sterben könnte.
Das Gericht sieht ein "Motivbündel" für die von A. begangene Tat "Er wollte Rache an der deutschen Bevölkerung, die er mit dem deutschen Staat gleichsetzte", sagte Sternberg. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt hatte in seinen teils wirren und von Verschwörungstheorien durchzogen Aussagen vor Gericht immer wieder Frust über deutsche Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft geäußert und diesen vorgeworfen, seinen Kampf für saudische Flüchtlinge zu hintergehen.
Bei dieser Rache habe auch ein gegen eine Kölner Flüchtlingsorganisation verlorener Zivilprozess und eine "narzisstische Kränkung" des Angeklagte eine Rolle gespielt, sagte Sternberg. Er habe öffentliche Aufmerksamkeit für seine Anliegen gewollt.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, sagte nach dem Urteil, ein gerechter Schuldausgleich angesichts dieser "entmenschlichten Tat" sei nicht möglich. Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) erklärte, Genugtuung oder gar Wiedergutmachung könne es nicht geben, weil "kein Urteil das Geschehene ungeschehen machen kann".
Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sprach von einem "Tag mit gemischten Gefühlen". "Das Urteil kann den Schmerz nicht nehmen", betonte Schulze.
Im Prozess berichteten zahlreiche Opfer des Anschlags und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
"Die Entscheidung des Gerichts schafft Rechtsfrieden, aber sie schafft keinen inneren Frieden" sagte Opferanwältin Ina Alexandra Tust der Nachrichtenagentur AFP. "Niemand erhält durch dieses Urteil seine Gesundheit, seine Unbeschwertheit oder verlorene Angehörige zurück." Die von Tust vertretene Familie habe "viel Leid erlebt und musste sich ins Leben zurückkämpfen".
Auch Inge Bormann, Freundin einer bei dem Anschlag getöteten Frau, kann nach dem Urteil nicht aufatmen. Sie fühle sich "einsam, allein", sagt sie AFP. Ihr ganzes Leben habe sich von einem Moment auf den anderen verändert. Die 30 gemeinsamen Jahre mit ihrer Freundin seien "einfach weg", sagte die 59-Jährige.
Y.Bouchard--BTB