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Gericht bestätigt Ausweisung von Syrer nach Angriff auf Polizist
Nach einem schweren Angriff auf einen Polizisten darf ein Syrer laut einer Gerichtsentscheidung aus Deutschland ausgewiesen werden. Angesichts der schweren Folgen für den Polizeibeamten überwiege das öffentliche Interesse an der Ausweisung gegenüber dem Bleibeinteresse des Antragstellers, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Montag mit. Damit bestätigte das Gericht im Eilverfahren die durch die Stadt Gelsenkirchen angeordnete Ausweisung des Mannes.
Der Syrer hatte den Beamten demnach im Jahr 2022 bei einem Streit vor einer Diskothek in Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern zu Fall gebracht, wobei der Polizist mit dem Hinterkopf auf den Betonboden aufschlug. Er musste mehrfach operiert werden und ist nach Gerichtsangaben dauerhaft dienstunfähig und auf einen Rollator angewiesen. Der Syrer wurde wegen der Tat zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Stadt Gelsenkirchen wies den inzwischen dort lebenden Syrer im Mai aus Deutschland aus. Zugleich verhängte sie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland von sieben Jahren nach einer freiwilligen Ausreise beziehungsweise neun Jahren im Fall einer Abschiebung.
Das Verwaltungsgericht sah die Entscheidung der Stadt nun als voraussichtlich rechtmäßig an. Neben der von dem Mann ausgehenden Wiederholungsgefahr sei die Maßnahme zudem geeignet, andere Ausländer von vergleichbaren Straftaten abzuschrecken. Auf unzumutbare Bedingungen in Syrien könne sich der Mann derzeit nicht berufen, hieß es weiter.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann der Mann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
H.Seidel--BTB