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Lauterbach warnt vor Scheitern von Cannabis-Gesetz - Union weist Vorwürfe zurück
Vor der geplanten Bundesrats-Abstimmung über das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis verschärft sich der Ton zwischen der Union und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der Minister sagte am Montagabend in der ARD, das Gesetz stehe "auf Messers Schneide" und würde durch eine Ablehnung in der Länderkammer "auf die lange Bank" geschoben. Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat wies indes den Vorwurf einer Blockadehaltung scharf zurück.
"Ihre Unterstellung, dass ich aus parteitaktischen Erwägungen meine Pflichten als Ausschussvorsitzender verletzen würde, ist haltlos, falsch und unangemessen", schrieb der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Hoppenstedt am Montag in einem Brief an Minister Lauterbach, welcher der Nachrichtenagentur AFP in Berlin vorliegt.
Hoppenstedt, der derzeit turnusgemäß den Ausschussvorsitz innehat, betonte, dass er seine Pflichten "selbstverständlich" unabhängig von seiner persönlichen Auffassung zu den beratenen Gesetzen wahrnehme. Er verwies darauf, dass Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ordnungsgemäß wieder ab Ende Mai dem Gremium vorsitzt. Wann der Ausschuss tage, legten beide Vorsitzenden im Einvernehmen fest. Bei einer Ausschusssitzung würden dann alle Gesetze besprochen, die derzeit im Vermittlungsausschuss liegen.
Der Bundestag hatte im Februar das umstrittene Gesetz von Gesundheitsminister Lauterbach zur teilweisen Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum nach hitziger Debatte verabschiedet. Die Mehrheit der Ampel-Fraktionen und die Linke stimmten für das Gesetz, Union und AfD dagegen. Am Freitag steht das Gesetz nun im Bundesrat zur Abstimmung.
Unionsgeführte Bundesländer kündigten im Vorfeld an, das Gesetz abzulehnen und damit in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Dort könnte noch über Änderungen verhandelt werden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) schrieb am Wochenende auf X, sein Ziel sei es, dass das Gesetz "niemals wieder" aus dem Vermittlungsausschuss herauskomme.
Da das Gesetz in der Länderkammer aber formal nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Bundestag ein Vermittlungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit wieder überstimmen.
Lauterbach sagte am Montagabend in der ARD-Sendung "hart aber fair", er werde "die ganze Woche dafür kämpfen", dass das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wird. Sollte das Gesetz "auf die lange Bank" geschoben werden, sei das "eine große Gefahr", so Lauterbach. "Das wollen wir abwenden".
Am Wochenende schrieb Lauterbach bei X, dass das Gesetz nicht mehr aus dem Vermittlungsausschuss rauskomme, wenn es der Bundesrat ablehne. "Mit Tricks" würde dann ein Gesetz gestoppt, für das 400 Bundestagsabgeordnete gestimmt hatten.
Lauterbach rief die rot-grünen Landesregierungen zur Zustimmung auf. "Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft."
Ausschusschef Hoppenstedt betonte jedoch in seinem Schreiben an Lauterbach, dass eine Komplett-Blockade durch den Bundesrat nicht möglich sei. Ein Scheitern würde voraussetzen, dass der Vermittlungsausschuss in dieser Legislaturperiode nicht mehr tage. "Dies wäre allein schon aufgrund der bisher noch nicht abgeschlossenen Verfahren und der Dauer der Legislaturperiode wohl als verfassungswidrig einzustufen", so Hoppenstedt.
Lauterbach betonte bei X, dass er Hoppenstedt "gar nichts unterstellt" habe. "Aber, bei allem Respekt, die Verhandlungs- und Verzögerungstaktik bestimmt ja nicht er. Das machen Herr Merz, Herr Söder, Herr Kretschmer", schrieb Lauterbach mit Blick auf die Vorsitzenden von CDU und CSU sowie den sächsischen Ministerpräsidenten.
Zuvor belegte auch die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge die Union mit schweren Vorwürfen. "Ich finde das, um ehrlich zu sein, ziemlich erschreckend - so verhalten sich keine Demokraten", sagte Wegge der Augsburger Allgemeinen (Dienstagausgabe). Sie warf der Union vor, den Vermittlungsausschuss rein taktisch anzurufen, und die Legalisierung durch Verfahrenstricks aufhalten zu wollen. "Das wäre ein einmaliger Vorgang."
Dem geplanten Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden.
M.Odermatt--BTB