-
Empörung über Entfernung von Regenbogenflagge von Stonewell-Monument in New York
-
21-Järiger soll nach Axtangriff in ICE in Bayern dauerhaft in Psychiatrie
-
Deutsche Unternehmen fordern wirtschaftspolitischen "Kurswechsel" der EU
-
Wegen Corona-Infektion isoliert: Kreuzfahrtpassagier bekommt Geld nicht zurück
-
Oscar-Preisträgerin Jennifer Lawrence hadert mit junger Berühmtheit
-
Mutter mit Harpune und Messer getötet: Bundesgerichtshof verwirft Revision
-
Rettungseinsätze mit ADAC-Hubschraubern bleiben auf Niveau vom Vorjahr
-
Merz "tief bestützt" über Schusswaffenangriff in Schule in Kanada
-
Offenbar Botschafterwechsel in Tel Aviv und Moskau geplant
-
Sport Bild: Schlotterbeck-Entscheidung im März
-
Von der Leyen ruft EU-Länder vor Gipfel zu Wirtschaftsreformen auf
-
Irans frühere Kaiserin Farah Pahlavi träumt von Machtwechsel in Heimatland
-
Tödlicher Messerangriff in Neumünster: Sieben Jahre Haft für 39-Jährigen
-
Kolumbien: Senatorin und indigene Aktivistin kurzzeitig entführt
-
Offenbar rassistischer Angriff: 23-Jähriger in Erfurt schwer verletzt
-
TÜV-Verband: Führerscheinprüfungen auf neuem Allzeithoch
-
So viele Übernachtungen wie nie: Tourismusbranche stellt erneut Rekord auf
-
Statistik: Zahl der Klinikaufenthalte wegen Alkoholmissbrauchs deutlich gesunken
-
Mann bei Polizeieinsatz in Seniorenheim in Nordrhein-Westfalen erschossen
-
Studie: Verheiratete Paare glücklicher als unverheiratete
-
Bierbrauer Heineken streicht bis zu 6000 Stellen in den kommenden zwei Jahren
-
Ohne James und Doncic: Kleber verliert mit den Lakers
-
Polizei: Neun Tote bei Schusswaffenvorfall an Schule und Wohngebäude in Kanada
-
Staffel im Hinterkopf: "Partymaus" Taubitz gibt nur "Halbgas"
-
"Extrem bitter" und "sehr stolz": Gefühlschaos bei der Hertha
-
EU und Australien schließen offenbar Verteidigungspakt
-
Shiffrin: "Muss in der kurzen Zeit lernen"
-
Unterstützung für Heraskewytsch: "Wäre fast ein Skandal"
-
"Völlig falsch": Lägreid-Geständnis überlagert Botn-Sieg
-
Albanien: Mehrere Verletzte bei regierungskritischen Protesten
-
Prozess um tödliche Schüsse auf saarländischen Polizisten beginnt in Saarbrücken
-
Dritte und entscheidende Verhandlungsrunde in Ländertarifkonflikt in Potsdam
-
Bundesaußenminister Wadephul empfängt Kollegen aus zentralasiatischen Staaten
-
EU-Verteidigungsminister beraten über militärische Unterstützung der Ukraine
-
Merz reist zu Industriegipfel nach Belgien
-
Druck auf Iran: Netanjahu trifft Trump in Washington
-
Videos in Onlinediensten zeigen Anti-Chamenei-Sprechchöre in Teheran
-
US-Medien: Britney Spears verkauft Rechte an ihrer Musik für 200 Millionen Dollar
-
Portugals Innenministerin nach Kritik an Umgang mit tödlichen Stürmen zurückgetreten
-
Marine-Inspekteur warnt vor wachsender russischer Bedrohung auf See
-
Ausgeträumt: Freiburg wirft Hertha aus DFB-Pokal
-
Trump will noch in dieser Woche eine der wichtigsten Klimaschutz-Grundlagen kippen
-
Liga-Restart: Flensburg unterliegt Gummersbach klar
-
Kolumbiens Präsident Petro nach eigenen Angaben knapp einem Attentat entgangen
-
Entführte Mutter von US-Moderatorin: Bilder von Überwachungskamera zeigen Maskierten
-
"Gestapo"-Methoden: ICE-Chef wehrt sich im Kongress gegen harte Vorwürfe
-
"Friedensbemühungen": Vance besucht nach Armenien auch Aserbaidschan
-
Nur Rang vier: Raimund geht mit Mixed-Team leer aus
-
Olympia: Ukrainischer Sportler will Gedenkhelm trotz IOC-Verbots tragen
-
Souverän zum Happy End: Rodlerin Taubitz gewinnt Olympia-Gold
Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe
Eine ranghohe Bundeswehroffizierin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Profils auf der Onlinedatingplattform Tinder gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an. Der Verweis sei bereits vor Einreichung der Beschwerde entsprechend der disziplinarrechtlichen Fristen aus der Personalakte getilgt worden, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die Klägerin habe nicht genügend dargelegt, warum weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. (Az. 2 BvR 110/23)
Laut Gericht war die Berufssoldatin im Rang eines Oberstleutnants zeitweise als Bataillonskommandeurin und Standortälteste mit Personalverantwortung für mehr als tausend Menschen tätig. 2019 erhielt sie wegen der Textwahl auf ihrem privaten Tinder-Profil von ihrem Dienstvorgesetzten einen Verweis als Disziplinarmaßnahme. Grund war die Formulierung "A. 45 Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome".
Demnach kursierte ein Screenshot des Profils in der Truppe und gelangte an die Personalführung der Bundeswehr, was das Disziplinarverfahren auslöste. Die Bundeswehr sah darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr und der dienstlichen Stellung der Offizierin, es folgte ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies eine Rechtsbeschwerde der Klägerin im Mai 2022 zurück und bestätigte eine Dienstpflichtverletzung.
Das höchste Verwaltungsgericht wertete die ursprüngliche Entscheidung des Truppendienstgerichts der Bundeswehr zwar als teilweise zu weitgehend. So merkte es an, dass es "zu Unrecht" eine Verletzung des Ansehens der Truppe unterstellt habe, weil das Profil keinen Bezug zur dienstlichen Stellung der Klägerin gehabt habe. Die Wohlverhaltenspflicht von Bundeswehrangehörigen bedeute nicht, dass diese sich privat ein "Maß an Zurückhaltung" auferlegen müssten, welches "im Hinblick auf die dienstlichen Interessen ideal wäre".
Zugleich sah das Bundesverwaltungsgericht den Verweis im Fall der Klägerin wegen ihrer herausgehobenen beruflichen Stellung als Stabsoffizierin und Bataillonskommandeurin dennoch als berechtigt an. Als Vorgesetzte könne sie Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen wegen "sexueller Verfehlungen" nicht glaubhaft vermitteln, wenn in ihr privates Profil bei Tinder "durch äußerst missverständliche Überspitzung" ein "hemmungsloses Ausleben des Sexualtriebs" hineininterpretiert werden könne. Die Formulierung hätte wegen der "Erfordernisse des militärischen Diensts" daher vermieden werden müssen.
Gegen dieses Urteil reichte die Soldatin anschließend Verfassungsbeschwerde ein, weil sie sich in ihrem grundgesetzlichen geschützten Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit verletzt sah. Das Persönlichkeitsrecht umfasse auch die Möglichkeit zur Suche nach sexuellen Kontakten einschließlich der Möglichkeit, hierbei ehrlich "das eigene Begehren" thematisieren zu können.
Inhaltlich befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Argumentation der Klägerin jedoch nicht. Es nahm deren Beschwerde laut unanfechtbarem Beschluss nicht zur Entscheidung an, weil diese nicht den Darlegungsanforderungen entsprach und daher unzulässig war. Maßgeblich dafür sei, dass der fragliche Verweis der üblichen dreijährigen Frist der Wehrdisziplinarordnung zufolge bereits 2022 getilgt worden sei.
Mit der Löschung des Verweises gehe ein umfassendes Verwertungsverbot einher, womit "die Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens" der Klägerin nahegelegt werde, erklärte das Verfassungsgericht. Sie habe innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist für Beschwerden auch nicht erläutert, warum trotz Tilgung weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.
C.Meier--BTB