-
Zehnkampf: Krimi um Gold zwischen Neugebauer und Kaul
-
Waldbrand in Griechenland: Mehr als 250 Urlauber mit Booten von Stränden evakuiert
-
Mehr als 110.000 Kanadier unterstützen Petition zur Ausweisung des US-Botschafters
-
Raúl Castro zeigt sich bei Gedenken an Bruder Fidel erstmals seit Monaten öffentlich
-
Diebe erbeuten in Frankreich Pokémon-Karten in Wert von 80.000 Euro
-
"Terrortat": US-Botschafter verurteilt Siedlergewalt gegen Palästinenser ungewöhnlich scharf
-
RSG-WM: Varfolomeev verpasst Keulen-Finale
-
BSW streitet über Umgang mit AfD - Wagenknecht weist Höcke-Angebot zurück
-
UNO: Welt nicht auf Kurs für Einhaltung der Biodiversitäts-Ziele
-
Opposition zu Hitzeschutz: Regierung muss handeln - Grüne für Hitzegipfel
-
Wehrle: "Infantino soll einfach zurücktreten"
-
Anhaltende Wärme macht Deutschland zu schaffen - Zahl der Hitzetoten weiter gestiegen
-
Rechtspopulist Farage tritt bei Nachwahl in England gegen Spaßkandidaten an
-
Wagenknecht weist Höckes Angebot zurück - und fordert ihn zu TV-Duell auf
-
Donau-Niedrigwasser: Rumänien fährt einziges Akw des Landes herunter
-
Ukraine: 437 Zivilisten im Juli getötet - Selenskyj fordert mehr Patriot-Raketen
-
Gegenstand absichtlich in Gleisbett gelegt: Zugverkehr in Treuchtlingen eingestellt
-
Prognose: Millioneneinbußen für Getreidebauern wegen Hitze
-
65 Jahre Mauerbau: Warnungen vor DDR-Verklärung und Gefährung der Demokratie
-
Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Kolumbien
-
Grüne fordern Hitzegipfel der Regierung und klarere Zuständigkeiten
-
"Inakzeptabel": Japan protestiert gegen Putins Besuch auf den Kurilen
-
Niedrigwasser: Binnenschiffer fordern Geld für neue Schiffe und tiefere Fahrrinnen
-
AfD in Mecklenburg laut Umfrage weiter vorne - SPD auf Platz zwei
-
Mangel an Pflegeplätzen: Verband fordert "pflegepolitische Wende"
-
Schwimm-EM: Gose auch über 1500 m auf Medaillenkurs
-
Eurovision Song Contest 2027 findet in bulgarischer Küstenstadt Burgas statt
-
Israelische Siedler belagern Palästinenser - US-Botschafter spricht von "Terrortat"
-
Britisches Wirtschaftswachstum im zweiten Quartal etwas verlangsamt
-
"Spiegel": Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah wegen Rechtsstreits mit Böhmermann
-
Merz ruft 65 Jahre nach Mauerbau zu Einsatz für Demokratie auf
-
Japan protestiert gegen Putins Besuch auf den Kurilen
-
Ausgetrocknete Wasserstellen: Hitze wird auch für Wildtiere zur Gefahr
-
Weiterhin Wald- und Flächenbrände: Zug nahe Düsseldorf mit 150 Reisenden evakuiert
-
Schlüsselfertige Immobilie gesucht: Bundesbank beginnt Vergabeverfahren für Zentrale
-
Mann muss nach Brandanschlag auf Berliner Kältebus in Psychiatrie
-
Vor Landtagswahlen im Osten: Streit in BSW um Umgang mit AfD verschärft sich
-
Märtens kritisiert TV-Übertragung: "Absolute Schande"
-
US-Botschafter in Israel wirft israelischen Siedlern "Terrortat" gegen Palästinenser vor
-
Bulgarien: 71. Eurovision Song Contest findet in Küstenstadt Burgas statt
-
Autobahn bei Mannheim wird wegen ausgebrochener Schafherde gesperrt
-
Niedrigwasser: Rumänien beginnt Abschaltung von Atomkraftwerk
-
Deutsche Bahn bietet Service-Mitarbeitenden an Bahnhöfen Ausrüstung mit Bodycams an
-
Klöckner weist zu Jahrestag des Mauerbaus auf Spaltungen zwischen Ost und West hin
-
Sonnenfinsternis legt Verkehr in Bremen lahm: Polizei erfasst rund hundert Verstöße
-
Jahrestag der Machtübernahme der Taliban: Amnesty fordert Ende von Abschiebungen
-
Weltmeisterkollege für Zidane: Barthez neuer Torwarttrainer
-
Sambier wählen neuen Präsidenten - Amtsinhaber Hichilema gilt als Favorit
-
Barcala plant baldige Rückkehr von Oberdorf
-
Studie: Lohnstückkosten steigen in Deutschland vor allem wegen schwacher Produktivität
Verweis wegen Profils auf Datingplattform: Bundeswehroffizierin scheitert in Karlsruhe
Eine ranghohe Bundeswehroffizierin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Profils auf der Onlinedatingplattform Tinder gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht zur Entscheidung an. Der Verweis sei bereits vor Einreichung der Beschwerde entsprechend der disziplinarrechtlichen Fristen aus der Personalakte getilgt worden, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die Klägerin habe nicht genügend dargelegt, warum weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. (Az. 2 BvR 110/23)
Laut Gericht war die Berufssoldatin im Rang eines Oberstleutnants zeitweise als Bataillonskommandeurin und Standortälteste mit Personalverantwortung für mehr als tausend Menschen tätig. 2019 erhielt sie wegen der Textwahl auf ihrem privaten Tinder-Profil von ihrem Dienstvorgesetzten einen Verweis als Disziplinarmaßnahme. Grund war die Formulierung "A. 45 Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome".
Demnach kursierte ein Screenshot des Profils in der Truppe und gelangte an die Personalführung der Bundeswehr, was das Disziplinarverfahren auslöste. Die Bundeswehr sah darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr und der dienstlichen Stellung der Offizierin, es folgte ein Rechtsstreit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies eine Rechtsbeschwerde der Klägerin im Mai 2022 zurück und bestätigte eine Dienstpflichtverletzung.
Das höchste Verwaltungsgericht wertete die ursprüngliche Entscheidung des Truppendienstgerichts der Bundeswehr zwar als teilweise zu weitgehend. So merkte es an, dass es "zu Unrecht" eine Verletzung des Ansehens der Truppe unterstellt habe, weil das Profil keinen Bezug zur dienstlichen Stellung der Klägerin gehabt habe. Die Wohlverhaltenspflicht von Bundeswehrangehörigen bedeute nicht, dass diese sich privat ein "Maß an Zurückhaltung" auferlegen müssten, welches "im Hinblick auf die dienstlichen Interessen ideal wäre".
Zugleich sah das Bundesverwaltungsgericht den Verweis im Fall der Klägerin wegen ihrer herausgehobenen beruflichen Stellung als Stabsoffizierin und Bataillonskommandeurin dennoch als berechtigt an. Als Vorgesetzte könne sie Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen wegen "sexueller Verfehlungen" nicht glaubhaft vermitteln, wenn in ihr privates Profil bei Tinder "durch äußerst missverständliche Überspitzung" ein "hemmungsloses Ausleben des Sexualtriebs" hineininterpretiert werden könne. Die Formulierung hätte wegen der "Erfordernisse des militärischen Diensts" daher vermieden werden müssen.
Gegen dieses Urteil reichte die Soldatin anschließend Verfassungsbeschwerde ein, weil sie sich in ihrem grundgesetzlichen geschützten Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit verletzt sah. Das Persönlichkeitsrecht umfasse auch die Möglichkeit zur Suche nach sexuellen Kontakten einschließlich der Möglichkeit, hierbei ehrlich "das eigene Begehren" thematisieren zu können.
Inhaltlich befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Argumentation der Klägerin jedoch nicht. Es nahm deren Beschwerde laut unanfechtbarem Beschluss nicht zur Entscheidung an, weil diese nicht den Darlegungsanforderungen entsprach und daher unzulässig war. Maßgeblich dafür sei, dass der fragliche Verweis der üblichen dreijährigen Frist der Wehrdisziplinarordnung zufolge bereits 2022 getilgt worden sei.
Mit der Löschung des Verweises gehe ein umfassendes Verwertungsverbot einher, womit "die Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens" der Klägerin nahegelegt werde, erklärte das Verfassungsgericht. Sie habe innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist für Beschwerden auch nicht erläutert, warum trotz Tilgung weiter ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.
C.Meier--BTB