-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Schicksalsschlag: Gakpo trauert um ungeborenes Kind
-
Kabayel neuer WBC-Weltmeister: "Unglaublich"
-
Schnelles Wiedersehen mit Schiedsrichter Jayed
-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
-
Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren
-
Ägypten verpasst Gruppensieg im "Pride Match"
-
Blamage verhindert: Trossard führt Belgien in K.o.-Runde
-
Iran und USA greifen einander trotz Waffenruhe erneut an
-
Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben
-
WM: Mehrere Teams "auf der Couch" in die K.o.-Phase
-
DFB-Auswahl trifft im Sechzehntelfinale auf Paraguay
-
Böser Torwartpatzer: Spanien weiter, Uruguay raus
-
WM-Wunder wird wahr: Kap Verde erreicht K.o.-Runde
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in München erwartet
-
Burkina Faso bricht Beziehungen zu Frankreich ab - Paris beklagt "feindseligen" Schritt
-
Hisbollah-Anhänger protestieren in Beirut gegen Libanon-Israel-Abkommen
-
Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor
Umfrage: Nur ein Drittel der Internetnutzer regelt digitalen Nachlass
Nur rund ein Drittel der deutschen Internetnutzer hat einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge den digitalen Nachlass geregelt. 32 Prozent trafen demnach zumindest teilweise Vorkehrungen für den Umgang mit Profilen in sozialen Medien oder in der Cloud gespeicherten Daten im Todesfall, wie der Verband am Freitag in Berlin mitteilte. Weitere 22 Prozent wollen dies tun, 43 Prozent werden oder wollen dies nicht.
Unter den Nachlassvorsorgern ist es der Befragung zufolge am weitesten verbreitet, Zugangsdaten zu hinterlegen und damit Hinterbliebenen nach dem Tod den Zugriff zu ermöglichen. 77 Prozent der Internetnutzer taten dies. Dies gilt insbesondere für E-Mailkonten, Messengerdienste wie Whatsapp oder Cloudspeicherlösungen wie Google Drive und Dropbox.
Deutlich weniger verbreitet ist Bitkom zufolge allerdings die Regelung des posthumen Zugangs zu Profilen in sozialen Netzwerken. Lediglich 15 Prozent der Vorsorgenden trafen dafür Vorkehrungen. Dieser Bereich sei für viele "besonders sensibel", erklärte der Verband. So wollten 60 Prozent der Internetnutzer "explizit nicht, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte hat". Außerdem wünschten 40 Prozent, das ihre Profile in sozialen Netzwerken nach ihrem Tod bestehen bleiben.
Immerhin 15 Prozent der Vorsorgenden trafen demnach testamentarische Regelungen. Die allermeisten wählten indes eine Vetrauensperson aus ihrem Umfeld als digitalen Nachlassverwalter aus (78 Prozent) oder hinterlegen ihre persönliche Zugangsdaten in Listen- oder Dateiform.
Bitkom riet zur rechtzeitigen Befassung mit dem Thema. Wenn Vollmachten oder Testamente nichts anderes festlegten, gehe der Zugang zu allen digitalen Geräten und Konten mit den Tod an die Erben über. "Damit liegen alle Inhalte gegenüber den Erben offen", erklärte Berhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Jeder Nutzer "sollte sich rechtzeitig überlegen, ob man diese völlige Offenheit wirklich will".
Der Verband befragte 1003 Menschen im Alter ab 16 Jahren. Die Umfrage lief im August und September und ist den Angaben zufolge repräsentativ.
G.Schulte--BTB