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Bundesgerichtshof urteilt über rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (14.30 Uhr) im Fall von vier Mitgliedern der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51, darunter der mutmaßliche Rädelsführer. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte sie im Juli 2024 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es verhängte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. (Az. 3 StR 33/25)
Die Bundesanwaltschaft stufte Knockout 51 auch als terroristische Vereinigung ein, die das Ziel gehabt habe, Menschen aus der linksextremistischen Szene zu töten. Sie forderte deutlich höhere Strafen und wandte sich nach dem Urteil in Jena an den BGH. Auch die Angeklagten legten Revision ein. Nun fällt in Karlsruhe das Urteil.
K.Brown--BTB