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Bundesinnenminister Dobrindt sieht keinen Änderungsbedarf bei Teilzeit-Regelung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) zurückgewiesen, wonach Arbeitnehmer nicht mehr grundsätzlich das Recht auf Teilzeit haben sollen. "Ich sehe da keinen Änderungsbedarf", sagte Dobrindt am Montag in der ntv Sendung "Pinar Atalay". Die Arbeitszeit sei etwas, "was sehr individuell entschieden wird", sagte der Bundesinnenminister. Jeder entscheide selbst, "wie viel er heute arbeiten will und kann".
Er glaube nicht, dass aus dem MIT-Vorstoß ein politisches Programm werden werde, erklärte Dobrindt. Stattdessen schlug er vor, eine Flexibilisierung der Arbeitszeit in Betracht zu ziehen. "Ich glaube, dass wir weg müssen von diesem reinen Acht-Stunden-Tag und hin zu einer Wochenarbeitszeit", sagte der Bundesinnenminister.
Dobrindt störte sich zudem an dem von der MIT verwendeten Begriff "Lifestyle-Teilzeit". Das impliziere den Vorwurf, Menschen würden sich unnötig für Teilzeit entscheiden, erklärte der Bundesinnenminister. "Ich glaube, es gibt in der Regel einen Grund", sagte er. "Wenn der Grund am Schluss heißt, meine Priorität liegt auf anderen Dingen, dann finde ich das auch vollkommen akzeptabel." Es gebe keinen Zwang auf 41 Stunden Arbeitszeit pro Woche.
Auch Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach sich gegen den Vorstoß aus. "Ich sehe keinen Änderungsbedarf bei der jetzigen Rechtslage", sagte Laumann der "Rheinischen Post" (Dienstag). In Nordrhein-Westfalen arbeiten Laumann zufolge knapp 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und 30 Prozent in Teilzeit. Es gebe sehr gute Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung. "Beispielsweise nutzen Eltern und pflegende Angehörige die Möglichkeit, um Arbeitsverhältnis und Care-Arbeit bestmöglich miteinander zu vereinbaren", sagte der CDU-Minister.
Den Vorwurf, die Deutschen arbeiteten zu wenig, wies Laumann ebenfalls zurück. "Im Jahr 2024 haben die Erwerbstätigen in Deutschland, die in Vollzeit beschäftigt waren, durchschnittlich rund 1589 Stunden gearbeitet", betonte er.
In einem am Sonntag bekannt gewordenen Papier mit dem Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" fordert die MIT eine Reform des Rechtsanspruchs auf Teilzeit. Dieser solle künftig "nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten", beispielsweise bei der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen.
Im Jahr 2024 gingen laut Statistischem Bundesamt gut 13 Millionen aller Erwerbstätigen einer Teilzeittätigkeit nach, dies entspricht rund 30 Prozent. 6,2 Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer und 4,2 Prozent der Frauen waren eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob.
G.Schulte--BTB